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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-028  

Betreff: Bauleitplanung anderer Gemeinde;
hier: Bebauungsplanes Nr. 6 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heede für das Gebiet in den Heeder Tannen östlich des Weges Hühnerhof zur Ausweisung eines Sondergebietes Schießstand
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Entscheidung
18.02.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Heede führt zur Zeit die bauleitplanerischen Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 und hat die Stadt Barmstedt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die Stadt Barmstedt kann zu der vorgelegten Planung eine Stellungnahme abgeben.

 

Inhalt der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes für den Erhalt und die Erweiterung des Schießstandes in den Heeder Tannen.

 

Die Stadt Barmstedt ist unmittelbar von dieser Planung betroffen.

 

  1. Der Plangeltungsbereich befindet sich im Wassereinzugsgebiet der Stadtwerke Barmstedt.

 

  1. Die Verkehrsanbindung führt über das Stadtgebiet Barmstedt auf einer wassergebundenen Wegeverbindung, die dem öffentlichen Verkehr nicht gewidmet ist.

 

  1. Mit der Erweiterung des Schießstandes und der Errichtung eines modernen Schießkinos sollen weitere Nutzer als bisher angesprochen werden, die die Anlage letztlich rentabel werden lassen soll.

 

  1. Der vorhandene Boden ist durch den bereits seit Jahren betriebenen Schießsports an dieser Stelle mit Bleischrot belastet.

 

  1. Lärmimmissionen aufgrund von häufiger stattfindenen Schießübungen könnten auch die Stadt Barmstedt betreffen.

 

Der Vorlage sind die Planunterlagen und die Begründungen zu den Bauleitplanverfahren beigefügt.

 

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf Antrag der Stadt Barmstedt bis zum 28.02.2019 verlängert.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Barmstedt gibt zur Bauleitplanung der Gemeinde Heede folgende Stellungnahme ab:

 



 

 

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Finanzielle Auswirkungen:



 

 

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Anlage/n:



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bekanntmachung und Entwurf 3._aend._f-plan_heede_auslegung_schiessstand (1582 KB)      
Anlage 2 2 Bekanntmachung und Entwurf B-plan_6_heede_schiessstand_-_auslegung (5019 KB)      
Anlage 3 3 Heede-Bericht2004-end_Juni_links (724 KB)      
Anlage 4 4 Anhang1 (158 KB)      
Anlage 5 5 anhang1b (398 KB)      
Anlage 6 6 Anhang2 (187 KB)      
Anlage 7 7 Anhang3 (130 KB)      
Anlage 8 8 Anhang4 (118 KB)      
Anlage 9 9 Anhang5 (198 KB)      
Anlage 10 10 Anhang6 (228 KB)      
Anlage 11 11 Anhang7 (233 KB)      

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