Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-284-1
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Sachverhalt:
Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2016 vorberaten. Es ist zu beachten, dass die Zuständigkeitsordnung einen neuen systematischen Aufbau hat.
Die Mitglieder des Hauptausschusses haben folgendes beschlossen:
§ 1 a Hauptausschuss
Anpassung der Wertgrenzen:
Die Mitglieder haben sich auf eine Wertgrenze in Höhe von 20.000,00 € bis 40.000,00 € geeinigt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Zuständigkeitsordnung.
Einberufung des Hauptausschusses:
Der Hauptausschuss soll mindestens acht Mal im Jahr einberufen werden, im Übrigen so oft es die Geschäftslage erfordert.
§ 1 c Ausschuss für Kultur, Schule und Sport
Gebührenordnung und Entgeltordnung:
Alle Entscheidungen über die Gebührenordnungen und Entgeltordnungen sind der Stadtvertretung vorbehalten. Daher wurden die Nummern 3.7, 3.9 und 3.10 gestrichen.
Sportförderung:
Die Formulierung soll wie folgt erweitert werden: Richtlinien zur Sportförderung.
§ 1 e Bauausschuss
Aufstellung und Herrichtung von Müllcontainern:
Die Aufgabe soll gestrichen werden.
Auslegungs- und Satzungsbeschluss:
Die Formulierung in Abs. 3 Nr. 2 soll geändert werden, da die Entscheidung eines Auslegungs- und Satzungsbeschlusses der Stadtvertretung vorbehalten bleiben soll.
§ 1 g Werkausschuss
Stundungen (nur Stadtwerke Barmstedt):
Die Wertgrenze beträgt 20.000,00 €.
Mehrausgaben für Vorhaben nach § 14 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung:
Folgende Formulierung soll übernommen werden:
Mehrausgaben für Vorhaben nach § 14 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 40.000,00 € übersteigen und nicht aus eigenen Mittel des Eigenbetriebes gedeckt werden können.
Entgeltordnung für die Benutzung der Badeanlagen der Stadtwerke Barmstedt
Die Entscheidung über die Entgeltordnung für die Benutzung der Badeanlagen der Stadtwerke Barmstedt soll dem Werkausschuss übertragen werden.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
Absatz 1 „Aufgaben und Entscheidung des Hauptausschusses“
Aufgaben und Entscheidungen, die nicht in den §§ 1 b bis 1 g aufgeführt sind, sollen im Hauptausschuss beraten oder beschlossen. Die Regelung soll in der Zuständigkeitsordnung aufgeführt werden.
Absatz 6 „stellvertretende Ausschussmitglieder“:
Folgende Formulierung soll übernommen werden:
Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder darf die Zahl der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter nicht überschreiten.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken bei der Formulierung.
Die oben genannten Änderungen wurden in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt berücksichtigt. Die geänderte Zuständigkeitsordnung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die als Anlage vorliegende Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Zuständigkeitsordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zuständigkeitsordnung (37 KB) |
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