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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-284  

Betreff: Erlass der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
29.11.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt soll erfolgen. Bestandteil der Neufassung ist unter anderem die Ausgliederung der §§ 7, 10 und 11 der Hauptsatzung in eine neu zu erlassende Zuständigkeitsordnung. Die Entscheidungsbefugnisse der Fachausschüsse sollen gestärkt werden. Dadurch entsteht eine Entlastung des Hauptausschusses und der Stadtvertretung, da die Beratungsreihenfolgen verkürzt werden.

 

Der Entwurf der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt wurde vorab an alle Fraktionsvorsitzende per E-Mail verschickt. Änderungs- und Ergänzungswünsche konnten bis zum 30.09.2016 in der Verwaltung eingereicht werden. Die CDU-Fraktion und die FWB-Fraktion haben Änderungen der Zuständigkeitsordnung der Verwaltung mitgeteilt. Diese Änderungen sind als Anlage beigefügt und wurden zum Teil berücksichtigt. Über die zweite Einwendung der FWB-Fraktion vom 14.11.2016 muss zusätzlich beraten werden. Diese Änderungen sind in dem beiliegenden Entwurf noch nicht berücksichtigt. 

 

Die CDU-Fraktion ist gegen den Erlass einer neuen Zuständigkeitsordnung.

Vorschlag der CDU-Fraktion: Entweder man belässt es  - wie bisher – bei der Regelung der Anzahl und Inhalte der Ausschüsse in der Hauptsatzung – mit den bekannten Folgen/Kommunalaufsicht bei Änderung - oder man fasst die Zuständigkeits- und die Geschäftsordnung als eine Geschäfts- und Zuständigkeitsverordnung zusammen.

Stellungsnahme der Verwaltung: Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist eine Zusammenlegung der Geschäftsordnung und der Zuständigkeitsordnung nicht zulässig.

 

Außerdem wünscht die CDU-Fraktion folgendes: Jede Regelung in der Zuständigkeitsordnung, also jeder Ausschuss, sollte einen eigenen Paragraphen bekommen, sonst unterteilt man zu sehr in Unterpunkte.

 

Für die Anpassung der einzelnen Wertgrenzen des Hauptausschusses gemäß § 1 Abs. 1 a) Nr. 3.1 bis 3.14 ist die Abstimmung über die Wertgrenzen in der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt maßgebend.

 

Über die Anzahl der Sitzungen des Hauptausschusses muss entschieden werden. Derzeit findet der Hauptausschuss 10 Mal im Jahr statt. Die gesetzliche Regelung gemäß § 34 Abs. 1 GO sieht vor, dass ein Ausschuss mindestens einmal im Vierteljahr einberufen werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, dass die gesetzliche Regelung in der Zuständigkeitsordnung übernommen wird. Dennoch kann der jährliche Sitzungsplan zusätzliche Sitzungen bei Bedarf vorsehen, wenn es die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende verlangt.

 

Die CDU-Fraktion und die FWB-Fraktion wünschen, dass der Hauptausschuss mindestens 8 Mal im Jahr einberufen wird. Die jährlichen Sitzungskosten des Hauptausschusses wurden ermittelt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kostenaufstellung.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt in der Fassung der Anlage 6 mit folgenden Änderungen zu beschließen:

(Hier sind konkret die Änderungswünsche zu bennen).

 

-          § 1 Abs. 1 a) Nr. 3.1 bis 3.6, Anpassung der Wertgrenzen des Hauptausschusses:

Die Wertgrenze in Höhe von __________ EUR soll übernommen werden.

 

-          § 1 Abs. 1 a) Nr. 3.7 bis 3.11, Anpassung der Wertgrenzen des Hauptausschusses:

Ein Betrag in Höhe von __________ EUR bis zu einem Betrag in Höhe von __________ EUR soll übernommen werden.

 

-          § 1 Abs. 1 a) Nr. 5, Anzahl der Sitzungen des Hauptausschusses:

Der Hauptausschuss soll mindestens __________ einberufen werden, im Übrigen so oft es die Geschäftslage erfordert.

 

-          § 1 Abs. 1 g) Nr. 3.1 Anpassung der Wertgrenzen des Werkausschusses (Stundungen):

Die Wertgrenze in Höhe von __________ EUR soll übernommen werden.

 

-          § 1 Abs. 1 g) Nr. 3.2 Anpassung der Wertgrenzen des Werkausschusses (Mehrausgaben):

Die Wertgrenze in Höhe von __________ EUR soll übernommen werden.

 

-         

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine / Ggf. Weniger Aufwandsentschädigung

 


Anlage/n:

-          Anlage 1: Zuständigkeitsordnung mit Erläuterungen

-          Anlage 2: Kostenaufstellung der Sitzungen

-          Anlage 3: Antrag der FWB-Fraktion vom 14.11.2016

-          Anlage 4: Änderungs- und Ergänzungswünsche der FWB-Fraktion

-          Anlage 5: Änderungs- und Ergänzungswünsche der CDU-Fraktion

-          Anlage 6: Entwurf der Zuständigkeitsordnung

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt mit Erläuterungen (85 KB)      
Anlage 6 2 Kostenaufstellung der Sitzungen (30 KB)      
Anlage 5 3 Antrag der FWB-Fraktion vom 14.11.2016 (722 KB)      
Anlage 3 4 Änderungs- und Ergänzungswünsche der CDU-Fraktion (202 KB)      
Anlage 2 5 Änderungs- und Ergänzungswünsche der FWB-Fraktion (337 KB)      
Anlage 4 6 Entwurf Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (37 KB)      
Stammbaum:
VO/2016-284   Erlass der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-284-1   Erlass der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-284-2   1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt

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