Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-284-2
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 13.12.2016 die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt gemäß § 27 Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die allgemein übertragenen Entscheidungen werden in der Anlage zur Hauptsatzung (Zuständigkeitsordnung) geregelt. Die Zuständigkeitsordnung bedarf abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 3 GO nicht der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Aufgrund der Neufassung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Barmstedt muss die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt angepasst werden. Die Aufgaben und die Befugnisse des Werkausschusses werden in der Neufassung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Barmstedt aufgeführt. Die Auflistung der Aufgaben des Werkausschusses in der Zuständigkeitsordnung sollen daher entfallen. Somit ist nur ein Verweis auf die Betriebssatzung für die Stadtwerke Barmstedt in der Zuständigkeitsordnung erforderlich. Diese Änderung ist in der 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
- 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (66 KB) |
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