Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-284-2  

Betreff: 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, StefanieBezüglich:
VO/2016-284
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
13.06.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
27.06.2017 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 13.12.2016 die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt gemäß § 27 Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die allgemein übertragenen Entscheidungen werden in der Anlage zur Hauptsatzung (Zuständigkeitsordnung) geregelt. Die Zuständigkeitsordnung bedarf abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 3 GO nicht der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Aufgrund der Neufassung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Barmstedt muss die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt angepasst werden. Die Aufgaben und die Befugnisse des Werkausschusses werden in der Neufassung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Barmstedt aufgeführt. Die Auflistung der Aufgaben des Werkausschusses in der Zuständigkeitsordnung sollen daher entfallen. Somit ist nur ein Verweis auf die Betriebssatzung für die Stadtwerke Barmstedt in der Zuständigkeitsordnung erforderlich. Diese Änderung ist in der 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

-          1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (66 KB)      
Stammbaum:
VO/2016-284   Erlass der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-284-1   Erlass der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-284-2   1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner