Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn
Datum: Mi, 07.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 03.03.2022  
SI/GVO/0059/22  
Ö 5  
Niederschrift über die Sitzung vom 17.03.2022  
SI/GVO/0063/22  
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Haushaltsüberschreitungen 2022 - Erstes Halbjahr (31.07.2022)  
VO/2022-197  
Ö 8  
Gemeinde- u. Kreiswahl am 14.05.2023, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss  
VO/2022-224  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, der Verwaltung bis 30.09.2022, zwei wahlberechtigte Personen, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu nennen.

   
    07.09.2022 - Gemeindevertretung Osterhorn
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt Frau Andrea Hülsen und Herrn Henning Möller als Mitglieder für den Gemeindewahlausschusses zu benennen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 9  
Kleinkläranlagen  
VO/2022-223  
Ö 10  
Ausweisung von Flächen für die Photovoltaik in der Gemeinde Osterhorn Grundsatzbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-216  
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 12  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
N 14     Vertragsangelegenheiten      
Ö 15  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner