Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Kleinkläranlagen
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Wortprotokoll |
Herr Knaak teilt mit, dass aktuell für die Gemeinde Osterhorn keine gültige Satzung zur Überwachung der nicht an die zentrale Ortentwässerung angeschlossenen Grundstücke vorliegt. Es handelt sich um Kleinkläranlagen und einen privaten Klärteich.
Dies wurde mal vom AZV Südholstein betreut, letzte Entsorgungen haben im Jahr 2018 stattgefunden. Jeder Betreiber einer Kleinkläranlage ist verpflichtet eine Wartungsfirma zu beauftragen.
Herr Möller merkt an, dass folglich langfristig eine Satzung zu diesem Thema.
beschlossen werden muss.
Herr Werner erklärt, solange dies nicht geregelt sei, sehe es schlecht mit eventuellen Haftungsansprüchen aus.
Herr Kröger berichtet, es sei aktuell keine Gefahr im Verzug, da hier zurzeit die Firma Heitmann und ein weiteres Unternehmen aktiv sind.
Herr Knaak informiert, dass die Firma zertifiziert sein muss, die Gemeinde benötigt unter anderem einen Nachweis, inwieweit der Boden belastet ist.
Herr Kröger erklärt, dass sich die GV Osterhorn erst einmal mit diesem Thema befassen muss, bevor eine Satzung beschlossen werden kann.
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