Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-223
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Sachverhalt:
Aktuell liegt für die Gemeinde Osterhorn keine gültige Satzung zur Überwachung der nicht an die zentrale Ortentwässerung angeschlossen Grundstücke vor. Es handelt sich hier um Kleinkläranlagen und einen privaten Klärteich.
Seitens der Verwaltung wird über die Rechte und Pflichten der Gemeinde bei der Überwachung der Abwasserbeseitigung informiert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn.
Anlage/n:!
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76