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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-216  

Betreff: Ausweisung von Flächen für die Photovoltaik in der Gemeinde Osterhorn
Grundsatzbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
07.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Bereich des Gemeindegebietes Osterhorn gibt es derzeit 2 Anträge auf Anlage einer großflächigen Photovoltaikanlage. Die eine Fläche befindet sich in der Nähe des Ortskerns der Gemeinde Osterhorn (nördlich Schönberg, östlich der Bahnlinie) die andere im Bereich Vossbarg/östlich der Bahnlinie. Beide Flächen sind aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zur Bahnlinier eine Ausweisung grundsätzlich geeignet. Nähere Untersuchungen müssen im Zuge des Planverfahrens genauere Erkenntnisse ergeben. Um diese Flächen einer entsprechenden Nutzung zuzuführen muss die Gemeinde jeweils ein Bauleitverfahren einleiten. Die Kosten werden durch städtebaulichen Vertrag auf die Investoren übergeleitet. Zu diesem Thema hat es bereits mehrere Arbeitsgespräche der Gemeindevertretung und eine Öffentlichkeitsveranstaltung gegeben. Um in der Entscheidungsfindung voranzukommen soll grundsätzlich entschieden werden ob und ggf. welche Anlage umgesetzt werden soll.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Grundsatzbeschluss Gemeindevertretung gem. § 5 Hauptsatzung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließtr die Fläche am Ortskern Osterhorn/nördlich Schönberg/östlich der Bahnlinie

 

-          einen Bebauungsplan zur Ansiedlung einer großflächigen Photovoltaikanlage

aufzustellen

 

-          keine weiteren Planungen zu veranlassen

 

Die Gemeindevertretung beschließtr die Fläche Vossbarg/östlich der Bahnlinie

-          einen Bebauungsplan zur Ansiedlung einer großflächigen Photovoltaikanlage

aufzustellen

 

-          keine weiteren Planungen zu veranlassen

 

 

Beschlussvorschlag für die Veröffentlichung nicht-öffentlicher Beschlüsse:

 

!


Finanzielle Auswirkungen:
 

Kosten entstehen durch die Flächenausweisungen im Bauleitverfahren nicht, da diese durch städtebaulichen Vertrag auf die jeweiligen Investoren umgelegt werden.

 

Die Gemeinde kann aufgrund des § 6 EEG entsprechende Einnahmen generieren ]


Anlage/n

 

Planzeichnung (Planbereiche durch schraffierte Felder markiert)!

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PV Osterhorn Plangebiete (209 KB)      

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