Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 04.09.2007 | ||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters über besondere Angelegenheiten | ||||||
Ö 5 | Wahl eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 25.05.2008 | VO/2007-083 | |||||
Ö 6 | Sozialstaffel für Kinder in Tagespflege | VO/2007-067 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend und Soziales schlägt der Stadtvertretung vor, eine Beteiligung der Stadt Barmstedt an dem Finanzierungsmodell des Kreises Pinneberg zu Sozialstaffelleistungen für Kinder in Tagespflege zu beschließen.
Der Höchstbetrag für eine kostenmäßige Beteiligung der Stadt an der Betreuung wird pro Betreuungsstunde auf 3,-- € begrenzt.
(Hammermann) Bürgermeister |
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27.09.2007 - Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Jugend und Soziales schlägt der Stadtvertretung einstimmig vor, eine Beteiligung der Stadt Barmstedt an dem Finanzierungsmodell des Kreises Pinneberg zu Sozialstaffelleistungen für Kinder in Tagespflege zu beschließen. Der Höchstbetrag für eine kostenmäßige Beteiligung der Stadt an der Betreuung wird pro Betreuungsstunde auf 3,-- € begrenzt. Die Leistungen werden befristet bis zum jeweils nächsten Kindergartenjahr (01.08 bis 31.07) bewilligt. |
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09.10.2007 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Beteiligung der Stadt Barmstedt an dem Finanzierungsmodell des Kreises Pinneberg zu Sozialstaffelleistungen für Kinder in Tagespflege, soweit es sich um Kinder handelt, für die ein Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz besteht, die diesen Platz aber nicht erhalten haben. Der Höchstbetrag für eine kostenmäßige Beteiligung der Stadt an der Betreuung wird pro Betreuungsstunde auf 3,00 EUR begrenzt. |
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Ö 7 | Kommunale Bürgschaftsregelung für die Stadt Barmstedt | VO/2007-064 | |||||
Ö 8 | Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 GO hier: dataport.abs-Anschluss | VO/2007-065 | |||||
Ö 9 | Umstellung der IT der Stadt Barmstedt auf die IT-Infrastruktur dataport-abs | VO/2007-084 | |||||
Ö 10 | 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2007 | VO/2007-076 | |||||
Ö 11 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
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