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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-067  

Betreff: Sozialstaffel für Kinder in Tagespflege
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Wagner
Federführend:Amt für Jugend und Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
27.09.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Für Kinder, die noch keinen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten haben, bietet sich als Alternative die Betreuung durch qualifizierte Tagesmütter an. Durch den Einsatz von Tagesmüttern sind flexible und schnelle Lösungen bei bestehenden Engpässen in der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen möglich.

 

Nach Auskunft der Familienbildungsstätte Elmshorn in der 37. Woche werden in Barmstedt z. Z. von 4 Tagesmüttern 18 Tagespflegeplätze angeboten. Bei 2 Tagesmüttern sind noch insgesamt 4 Plätze frei.

 

Für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für die Tagespflege bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Kreises Pinneberg zu beantragen.

 

Für Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (ab Beginn des 4. Lebensjahres) besteht jedoch insofern eine Lücke, da die Richtlinien zur Sozialstaffel nicht unmittelbar angewendet werden können.

 

Um Eltern die Entscheidung für einen Betreuungsplatz in Tagespflege zu erleichtern, hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg beschlossen, die Kosten für Tagespflegplätze bei Rechtsanspruchskindern analog der Sozialstaffelrichtlinien zu bezuschussen. Diese Regelung gilt seit dem 01.08.2002. Voraussetzung einer Bezuschussung ist zunächst, dass für das betroffene Kind ein Platz, der dem Rechtsanspruch entspricht, in einer Kindertagesstätte nicht nachgewiesen werden kann. Es wird aber unter Hinweis auf den Rechtsanspruch ein Betreuungsbedarf für das Kind geltend gemacht. Zudem ist die Bereitschaft der Eltern vorhanden, einen Tagespflegeplatz, der den gleichen zeitlichen Umfang umfasst, wie der nicht vermittelbare Kindertagesstättenplatz, zur Betreuung des Kindes zu akzeptieren.

 

Neben der Beteiligung des Kreises und der Eltern sieht das Finanzierungsmodell auch eine Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Kosten vor. Der Kreis Pinneberg weist darauf hin, dass die Städte und Gemeinden zu einer Beteiligung an einem solchen Finanzierungsmodell rechtlich nicht verpflichtet sind.

 

Das Verfahren wird am nachstehenden Beispiel beschrieben:

Die Kosten für einen Betreuungsplatz in Tagespflege betragen 3,-- € pro Stunde. Bei einer Betreuungszeit von 4 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche (Halbtagsplatz) beträgt das monatliche Betreuungsentgelt 260,-- €. Grundlage einer Bezuschussung ist der Elternbeitrag, der für eine Halbtagsbetreuung in einer Kindertagesstätte zu zahlen wäre (ab 01.08.2007: 131,-- €). Es erfolgt zur Ermittlung der Höhe des Kreis- und Elternanteiles zunächst eine Berechnung in der Weise, als wenn die Eltern tatsächlich einen Kindergartenplatz in Anspruch genommen hätten und eine Sozialstaffelleistung hierfür beanspruchen:

 

Einkommensüberhang: 100,-- €

Elternanteil 55 %:          55,-- €

Kreisanteil:                     51,-- € (131,-- € ./. 80,-- € bei 80 % Einkommensüberhang)

 

Betreuungsentgelt: 260,-- €

Elternanteil:             55,-- €

Kreisanteil:              51,-- €

Stadtanteil:           154,-- €

 

Vergleichsberechnung bei Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte:

Entgelt lt. Entgeltordnung: 138,50 €

Elternanteil:                          55,-- €

Kreisanteil:                           51,-- €

Stadtanteil:                         32,50 €

 

Bei diesem Finanzierungsmodell würde die Stadt alle verbleibenden Kosten bei einem Höchstbetrag von 3,-- € pro Betreuungsstunde tragen. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Richtwert. Der Kreis Pinneberg würde einen anderen Höchstbetrag akzeptieren.

 

Die Leistungen werden befristet bis zum jeweils nächsten Kindergartenjahr (01.08. bis 31.07.)

bewilligt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Grundsatzbeschluss über die analoge Anwendung der Sozialstaffel bei Kindern in Tagespflege und über den Höchstbetrag pro Betreuungsstunde zu fassen.

 

Für die Übernahme neuer Aufgaben ist die Stadtvertretung zuständig (§ 28 Nr. 3 GO).

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales schlägt der Stadtvertretung vor, eine Beteiligung der Stadt Barmstedt an dem Finanzierungsmodell des Kreises Pinneberg zu Sozialstaffelleistungen für Kinder in Tagespflege zu beschließen.

 

Der Höchstbetrag für eine kostenmäßige Beteiligung der Stadt an der Betreuung wird  pro Betreuungsstunde auf 3,-- € begrenzt.

 

                  

 

 

                

 

(Hammermann)

Bürgermeister

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