Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 15.03.2012 | SI/GVB/0001/12 | |||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Projekte Aktiv Region - Zukunft auf dem Lande | VO/2012-177 | |||||
Ö 7 | Breitbandausbau | VO/2012-205 | |||||
Ö 8 | Erneuerung der Straßenbeleuchtung | ||||||
Ö 9 | 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für 3 Teilbereiche in den amtsangehörigen Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen; hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2012-218 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die Gebiete mit folgenden Planungszielen aufgestellt:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).
b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.
c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.
4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.
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20.09.2012 - Bau- und Wegeausschuss Bokel | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag des Bau- und Wegeausschusses an die Gemeindevertretung: 1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die Gebiete mit folgenden Planungszielen aufgestellt: a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M). b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols; 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB); 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen. 4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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25.09.2012 - Gemeindevertretung Bokel | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die Gebiete mit folgenden Planungszielen aufgestellt: a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M). b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols; 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB); 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen. 4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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Ö 10 | Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011 | VO/2012-048 | |||||
Ö 11 | Jahresrechnung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2011 | VO/2012-060 | |||||
Ö 12 | Jahresrechnungen 2011 für die Kindertagesstätten Kirchenstraße und Küsterkoppel, Brande-Hörnerkirchen | VO/2012-169 | |||||
Ö 13 | Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012 | VO/2012-195 | |||||
Ö 14 | 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012 | VO/2012-183 | |||||
Ö 15 | Gemeinde- und Kreiswahl am 26.05.2013, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss | VO/2012-207 | |||||
Ö 16 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 17 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 17.1 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de