Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
Gremium: Gemeindevertretung Bokel
Datum: Di, 25.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ring-Hotel Bokel Mühle
Ort: Neel-Greve-Strasse 2

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 15.03.2012  
SI/GVB/0001/12  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Projekte Aktiv Region - Zukunft auf dem Lande  
Enthält Anlagen
VO/2012-177  
Ö 7  
Breitbandausbau  
VO/2012-205  
Ö 8  
Erneuerung der Straßenbeleuchtung      
Ö 9  
10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für 3 Teilbereiche in den amtsangehörigen Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen; hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2012-218  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die Gebiete mit folgenden Planungszielen aufgestellt:

 

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).

 

b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

 

c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

 

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

 

   
    20.09.2012 - Bau- und Wegeausschuss Bokel
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag des Bau- und Wegeausschusses an die Gemeindevertretung:

1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die Gebiete mit folgenden Planungszielen aufgestellt:

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchenr den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).

b) Gemeinde Bokel r den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

c) Gemeinde Bokel r den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

             

   
    25.09.2012 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsbereiches Hörnerkirchen besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 10. Änderung für die Gebiete mit folgenden Planungszielen aufgestellt:

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchenr den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung (M).

b) Gemeinde Bokel r den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

c) Gemeinde Bokel r den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols;

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB);

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit ist in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              8             

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Ö 10  
Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011  
Enthält Anlagen
VO/2012-048  
Ö 11  
Jahresrechnung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2011  
Enthält Anlagen
VO/2012-060  
Ö 12  
Jahresrechnungen 2011 für die Kindertagesstätten Kirchenstraße und Küsterkoppel, Brande-Hörnerkirchen  
Enthält Anlagen
VO/2012-169  
Ö 13  
Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012  
VO/2012-195  
Ö 14  
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012  
Enthält Anlagen
VO/2012-183  
Ö 15  
Gemeinde- und Kreiswahl am 26.05.2013, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss  
VO/2012-207  
Ö 16  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 17  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 17.1     Grundstücksangelegenheiten      
Ö 18  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner