Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-195
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Im Haushaltsjahr 2012 sind mit Stand vom 17. August 2012 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 32.430,44 EUR |
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davon |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 0,00 EUR |
2. entfallen auf nicht genehmigungspflichtige auf Zuführungsbeträge vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt
| 0,00 EUR |
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung | 6.827,39 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 25.603,05 EUR
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:
Schulen
Schulkostenbeiträge – Waldorfschule
Haushaltsstelle 2850-6710
Haushaltssoll 6.000,00 EUR
Anordnungssoll 14.010,00 EUR
Mehrausgabe 8.010,00 EUR
genehmigungspflichtige Mehrausgabe 8.010,00 EUR
Begründung:
Nachberechnung der Schulkostenbeiträge für 2011 in Höhe von 9.500,00 EUR.
Tageseinrichtungen für Kinder
Kostenausgleich an kirchliche Träger
Haushaltsstelle 4640-7000
Haushaltssoll 68.900,00 EUR
Anordnungssoll 76.573,49 EUR
Mehrausgabe 7.673,49 EUR
genehmigungspflichtige Mehrausgabe 7.673,49 EUR
Begründung:
Durch die Abrechnung gemäß Jahresrechnung 2011 ergab sich für die KiTa Küsterkoppel eine Nachzahlung in Höhe von 7.857,36 EUR und für die KiTa Kirchenstraße eine Erstattung in Höhe von 105,85 EUR.
Gemeindestraßen
Umlage an den Wegeunterhaltungsverband
Haushaltsstelle 6300-7130
Haushaltssoll 21.700,00 EUR
Anordnungssoll 31.619,56 EUR
Mehrausgabe 9.919,56 EUR
genehmigungspflichtige Mehrausgabe 9.919,56 EUR
Begründung:
Die Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Dezember 2011 in Höhe von 10.000,00 EUR wurde erst in 2012 überwiesen.
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 0,00 EUR |
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davon |
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1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung | 0,00 EUR |
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2. entfallen auf nicht genehmigungspflichtige Rücklagenzuführungen
| 0,00 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 0,00 EUR |
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 17. August 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 25.603,05 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 17. August 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 25.603,05 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen..
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