Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-195  

Betreff: Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
30.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
25.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2012 sind mit Stand vom 17. August 2012 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

32.430,44 EUR

 

 

davon

 

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)

 

0,00 EUR

2. entfallen auf nicht genehmigungspflichtige  auf Zuführungsbeträge

    vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt 

 

0,00 EUR

3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

6.827,39 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

25.603,05 EUR

 

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

Schulen

Schulkostenbeiträge – Waldorfschule

Haushaltsstelle 2850-6710

Haushaltssoll              6.000,00 EUR

Anordnungssoll              14.010,00 EUR

Mehrausgabe              8.010,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe              8.010,00 EUR

 

 

Begründung:

Nachberechnung der Schulkostenbeiträge für 2011 in Höhe von 9.500,00 EUR.

 

 

 

Tageseinrichtungen für Kinder

Kostenausgleich an kirchliche Träger

Haushaltsstelle 4640-7000

Haushaltssoll              68.900,00 EUR

Anordnungssoll              76.573,49 EUR

Mehrausgabe              7.673,49 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe              7.673,49 EUR

 

 

Begründung:

Durch die Abrechnung gemäß Jahresrechnung 2011 ergab sich für die KiTa Küsterkoppel eine Nachzahlung in Höhe von 7.857,36 EUR und für die KiTa Kirchenstraße eine Erstattung in Höhe von 105,85 EUR.

 

 

Gemeindestraßen

Umlage an den Wegeunterhaltungsverband

Haushaltsstelle 6300-7130

Haushaltssoll              21.700,00 EUR

Anordnungssoll              31.619,56 EUR

Mehrausgabe              9.919,56 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe              9.919,56 EUR

 

 

Begründung:

Die Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Dezember 2011 in Höhe von 10.000,00 EUR wurde erst in 2012 überwiesen.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

0,00 EUR

 

 

davon

 

 

 

1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

0,00 EUR

 

 

2. entfallen auf nicht genehmigungspflichtige Rücklagenzuführungen  

 

0,00 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 17. August 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 25.603,05 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kennt­nis genommen.

 

 

 

 

b) Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 17. August 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 25.603,05 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kennt­nis genommen..


 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner