Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-048
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Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 122.051,15 EUR |
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davon |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 14.688,20 EUR |
2. entfallen auf nicht genehmigungspflichtige Zuführungsbeträge vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) GemHVO (7000-6890 = 5.590,32 EUR / 9100-8600 = 84.998,61 EUR / 9100-8690 = 5.590,32 EUR)
| 96.179,25 EUR |
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung | 1.335,70 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 9.848,00 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung: |
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Schulen |
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Schulkostenbeiträge – Gemeinschaftsschulen – |
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Haushaltsstelle 2812-6720 |
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Haushaltssoll | 29.900,00 EUR |
Anordnungssoll Mehrausgabe | 41.376,00 EUR 11.476,00 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | - 1.628,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 9.848,00 EUR |
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Begründung: Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.293,00 EUR um 145,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der Schüler/innen an auswärtigen Schulen hat sich gegenüber 2010 um 4 auf 32 verringert. |
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 98.073,99 EUR |
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davon |
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1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung | 361,53 EUR |
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2. entfallen auf nicht genehmigungspflichtige Rücklagenzuführungen
| 97.712,46 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 0,00 EUR |
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 9.848,00 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 9.848,00 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen..
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2011 Bokel_JR-HHÜberschreitungen (242 KB) |
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