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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-048  

Betreff: Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
30.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
25.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

122.051,15 EUR

 

 

davon

 

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)

 

14.688,20 EUR

2. entfallen auf nicht genehmigungspflichtige Zuführungsbeträge vom

    Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) 

    GemHVO (7000-6890 = 5.590,32 EUR / 9100-8600 = 84.998,61

    EUR / 9100-8690 = 5.590,32 EUR)

 

96.179,25 EUR

3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

1.335,70 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

9.848,00 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

 

 

Schulen

 

Schulkostenbeiträge – Gemeinschaftsschulen –

 

Haushaltsstelle 2812-6720

 

Haushaltssoll

29.900,00 EUR

Anordnungssoll

Mehrausgabe

41.376,00 EUR

11.476,00 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

- 1.628,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

9.848,00 EUR

 

 

 

Begründung:

Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.293,00 EUR um 145,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der Schüler/innen an auswärtigen Schulen hat sich gegenüber 2010 um 4 auf 32 verringert.

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

98.073,99 EUR

 

 

davon

 

 

 

1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

361,53 EUR

 

 

2. entfallen auf nicht genehmigungspflichtige Rücklagenzuführungen  

 

97.712,46 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 9.848,00 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kennt­nis genommen.

 

b) Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 9.848,00 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen..


 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011 Bokel_JR-HHÜberschreitungen (242 KB)      

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