Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-205
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Projektes „Zukunft im ländlichen Raum“ wurde in allen Arbeitsgruppen deutlich, dass ein erheblicher Bedarf zur Verbesserung des Breitbandangebotes angenommen wird. Der Breitbandatlas macht deutlich, dass im überwiegenden Teil der amtsangehörigen Gemeinden eine Unterversorgung bzw. keine nachhaltige Versorgung gewährleistet werden kann. Durch mehrere Anfragen wurde belegt, dass weder die Deutsche Telekom, Wilhelm Tell, sowie die E-On Interesse an einem Ausbau signalisiert haben. Ein solcher Ausbau wird jedoch zur Standortsicherung erforderlich und dient der Daseinsvorsorge.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen erscheint es unerlässlich die Grundlage für einen Breitbandausbau zu schaffen. Dies erfolgt durch eine eu-weite Ausschreibung. Diese wird in folgenden Schritten umgesetzt:
- Interessenbekundungsverfahren
- Gründung eines Zweckverbandes
- Öffentliche Aufforderung zur Bewerbung im Angebotsverfahren
- Verhandlungsverfahren
Im Einzelnen ist unter den einzelnen Schritten folgendes vorgesehen:
Interessensbekundungsverfahren:
Hier wird das formelle Interesse der in Frage kommenden Firmen anhand von zu erstellenden Verdingungsunterlagen zur Realisierung einer Breitbandversorgung in den vier Gemeinden des Amtes in Gänze oder in Teilen ohne die Gewährung von Beihilfen erfragt. Die Erstellung der Verdingungsunterlagen, die Koordinierung der Termine sowie die Moderation der Verhandlungen erfolgt durch den Berater.
Gründung eines Zweckverbandes:
Soweit kein Interessent in dem vorgegangenen Verfahren gefunden werden konnte, stellt sich die Frage, ob die Gemeinden selbst das erforderliche Netz erstellen und einem Dritten zur Nutzung gegen Entgelt anbieten. In anderen vergleichbaren Fällen wurde dies durch die Gründung eines Zweckverbades sichergestellt. Da die Gemeinden sich in diesem Fall wirtschaftlich betätigen würden, wäre eine solche Betätigung mit der Kommunalaufsicht sowie dem Innen und Wirtschaftministerium abzustimmen. Diese wirtschaftliche Betätigung wäre in Form eines Businessplanes abzubilden. Dieser ist juristisch und steuerlich aufzubauen, um hieraus folgernd auch die Möglichkeit zu erhalten wirtschaftlich ein Netz aufzubauen. Ferner dient dieser der finanziellen Mittelbereitstellung.
Für die Erarbeitung ist die Beauftragung externer Dienstleistungen erforderlich. Hier wird
empfohlen, sich der externen Berater zu bedienen, die bereits im Amt Jevenstedt die
Beratung zu vollsten Zufriedenheit erfüllt haben. Dies ist für den technischen Bereich die Fa.
LAN Consult Hamburg (Herr Krabbe) sowie für den rechtlichen und steuerlichen Bereich die
Firma Wirtschaftsrat Recht (Herr Dr. Bremer).
Öffentliche Aufforderung zur Bewerbung im Angebotsverfahren
Hier wird eu-weit die Bekanntmachung des Projektes vorgenommen. Die geforderten
Leistungen werden beschrieben. Die eingehenden Anträge werden nach einem
Punktesystem bewertet. Eine Rangfolge wird erstellt. Nach Rangfolge werden mindestens
die ersten drei Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Basis des Leistungskataloges
abzugeben. Der Leistungskatalog beinhaltet unter anderem ein detailliertes
Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der zukunftsfähigen Glasfaserversorgung und eine
Wertungsmatrix.
Den Bekanntmachungstext sowie die Veröffentlichung. Die Leistungsbeschreibung, der
Leistungskatalog, das Ranking sowie die Aufforderung nebst Gespräche erfolgt federführend
und moderierend durch die Berater.
Vorgesehen ist auch hier, bereits im Angebotsverfahren die Herstellung des Netzes
vorzusehen. Dieses wird dann nach Rechnungsstellung an den Zweckverband übergeben.
Dieser wird dann durch eine Pacht entsprechende Einnahmen erzielen, die gegenüber dem
Kunden als Grundbetrag weitergeleitet werden können.
Verhandlungsverfahren
Fragen der Bieter werden hier durch den Berater beantwortet und mit den Gemeinden
abgestimmt. Eine technische und wirtschaftliche Prüfung, Auswertung und Bewertung wird
vorgenommen und alle Bietergespräche dokumentiert. Ein Vergabevorschlag wird erstellt.
Das Ziel dieses Verfahrens ist die Findung eines geeigneten Partners für eine Realsierung
des Breitbandnetzes. Dieser muss sicherstellen, dass er alle Bedarfsstellen in den
amtsangehörigen Gemeinden mit NGA-Technologie versorgt.
Erst mit erfolgter Ausschreibung ist zu entscheiden, ob sich die amtsangehörigen
Gemeinden an Kosten beteiligen oder ob selbst als Partner den Breitbandausbau
sicherstellen.
Das vorgenannte Verfahren ist erforderlich, um keine Beihilferechtlichen Verstöße zu
begehen.
Um einen geregelten Informationsaustausch zu erlangen wird angeregt, dass Verfahren mit
einer Arbeitsgruppe zu beteiligen, die sich aus den Bürgermeistern sowie den jeweiligen
Fraktionsvorsitzenden der Gemeindevertretungen zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe
wird durch den Berater in regelmäßigen Abständen über den Verfahrensstand informiert.
Die anfallenden Beratungskosten werden durch die teilnehmenden amtsangehörigen
Gemeinden zu gleichen Teilen getragen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bokel befürwortet die gemeinsame Ausschreibung zum Ausbau der
Breitbandversorgung. Die Auftragsvergabe des Beratungsbüros erfolgt durch den
Bürgermeister im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Gemeinden.
Die Gründung einer Arbeitsgruppe wird befürwortet. Für die Gemeinde werden der
Bürgermeister sowie die Fraktionsvorsitzenden in diese Arbeitsgruppe entsandt.
Die anfallenden Beratungskosten werden von der Gemeinde zu ¼ getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
15.000 € (1/4 von 60.000 €)
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76