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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt
Datum: Di, 23.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 26.01.2010  
VO/2010-510  
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 26.01.2010      
Ö 5  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 6  
Berichtswesen: Einführung der Doppik  
Enthält Anlagen
VO/2010-514  
Ö 7  
Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge  
Enthält Anlagen
VO/2010-524  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

A)

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.

 

B)

Die Stadtvertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.

 

   
    23.03.2010 - Hauptausschuss Barmstedt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang. Die freihändigen Vergaben sollen nach der Einholung von Preisanfragen erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja- Stimmen             

0 Nein- Stimmen             

0 Enthaltungen             

   
    20.04.2010 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 19             

Nein- Stimmen: 2             

Enthaltungen: 0             

Ö 8  
Neubau und Sanierung von Sporthallen hier: Mehrwertsteuerkonzept/ Sachstand      
Ö 9  
Tagesordnung für die Sitzung der Stadtvertretung am 20.04.2010      
Ö 10  
Anfragen und Anregungen      
N 11     Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für Barmstedt      
N 12     Grundstücksangelegenheiten      
N 13     Personalangelegenheiten      
               

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Am Markt 1
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De-Mail-Adressen: 
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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