Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 26.01.2010 | VO/2010-510 | |||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses vom 26.01.2010 | ||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Berichtswesen: Einführung der Doppik | VO/2010-514 | |||||
Ö 7 | Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge | VO/2010-524 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
A) Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.
B) Die Stadtvertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.
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23.03.2010 - Hauptausschuss Barmstedt | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang. Die freihändigen Vergaben sollen nach der Einholung von Preisanfragen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen 0 Nein- Stimmen 0 Enthaltungen |
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20.04.2010 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: 19 Nein- Stimmen: 2 Enthaltungen: 0 |
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Ö 8 | Neubau und Sanierung von Sporthallen hier: Mehrwertsteuerkonzept/ Sachstand | ||||||
Ö 9 | Tagesordnung für die Sitzung der Stadtvertretung am 20.04.2010 | ||||||
Ö 10 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 11 | Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für Barmstedt | ||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
N 13 | Personalangelegenheiten | ||||||
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