Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Angesichts der anstehenden Baumaßnahmen (Bau und Sanierung von Sporthallen) sollten die höheren Wertgrenzen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung für den Zeitraum der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz und aus dem Konjunkturpaket II abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt angewendet werden. Fragen zur Vergabeverordnung werden von der Verwaltung beantwortet.
Herr Gottschalk teilt mit, dass die freihändigen Vergaben laut Vorlage nach entsprechenden Preisumfragen erfolgen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Stadt Barmstedt anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Barmstedt mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang. Die freihändigen Vergaben sollen nach der Einholung von Preisanfragen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76