Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 10.09.2024 | SI/BaAB/0005/24 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 6 | BV Bahnhofstraße Nachtrag Nr.7 Fahrgastunterstände | VO/2024-432 | |||||||||
Ö 7 | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich des "Osterhorner Weges", westlich der "Steinstraße", östlich des "Brander Weges" und südlich des "Brückendammes"; hier: Aufstellungsbeschluss | VO/2024-447 | |||||||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 17 "Feuerwache Steinstraße" für das Gebiet nördlich des "Osterhorner Weges", westlich der "Steinstraße", östlich des "Brander Weges" und südlich des "Brückendammes", hier; Aufstellungsbeschluss | VO/2024-445 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße“, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Planung, Bau und Nutzung von Anlagen für den Gemeindebedarf
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentlichkeitsveranstaltung.
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26.11.2024 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen | |||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Bau- und Wegeausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung den untenstehenden Beschluss zu fassen, sofern die oben genannten Fragen beantwortet werden. Des Weiteren wird darum gebeten den Beschlussvorschlag allgemeiner zu verfassen, damit auch andere Möglichkeiten der Bebauung bestehen bleiben.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße“, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Planung, Bau und Nutzung einer neuen gemeinsamen Feuerwache für die Gemeinden des Amtes
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentlichkeitsveranstaltung. Abstimmungsergebnis:
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12.12.2024 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen | |||||||||||
Ö 24 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Für das Gebiet nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße“, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
1. Planung, Bau und Nutzung von Anlagen für den Gemeinbedarf.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentlichkeitsveranstaltung. Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 16 "KiTa" für das Gebiet nördlich der "Schulturmhalle Hörnerkirchen", östlich der "Lindenstraße" und westlich des "Schulweges", hier; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2024-437 | |||||||||
N 11 | Bebauungsplan Nr. 16 "KiTa" für das Gebiet nördlich der "Schulturnhalle Hörnerkirchen", östlich der "Lindenstraße" und westlich des "Schulweges", hier, Ökobilanzierung | ||||||||||
N 12 | Bebauungsplan Nr. 16 "KiTa" für das Gebiet nördlich der "Schulturnhalle Hörnerkirchen", östlich der "Lindenstraße" und westlich des "Schulweges", hier; Bodenproben | ||||||||||
N 13 | Bauanträge | ||||||||||
N 14 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76