Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bebauungsplan Nr. 17 "Feuerwache Steinstraße" für das Gebiet nördlich des "Osterhorner Weges", westlich der "Steinstraße", östlich des "Brander Weges" und südlich des "Brückendammes", hier; Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Voß erläutert die Vorlage. Auch hier wurden zunächst folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:
„Müssen im Beschlussvorschlag die Gemeinden, wie in der Vorlage, erneut aufgezählt werden, da Westerhorn eine eigene Feuerwache hat?“ – Anmerkung der Verwaltung: Dies wird noch geprüft.
„Beteiligt sich Westerhorn an den Beschlüssen bezüglich der Feuerwache?“ – Anmerkung der Verwaltung: Alles was mit dem Grundstück zusammenhängt wird mit Westerhorn gemeinsam beschlossen, wenn es um das Gebäude geht wird sich die Gemeinde Westerhorn enthalten.
„Beteiligt sich Westerhorn auch finanziell an der Aufstellung des F- und B-Planes?“ – Anmerkung der Verwaltung: Ja, sofern es über das Amt läuft.
Auch hier wird daraufhin gewiesen, dass der Beschlussvorschlag wie in TOP 7 allgemeiner verfasst werden solle, um die Möglichkeit einer anderen Bebauung offen zu halten.
Beschluss:
Der Bau- und Wegeausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung den untenstehenden Beschluss zu fassen, sofern die oben genannten Fragen beantwortet werden. Des Weiteren wird darum gebeten den Beschlussvorschlag allgemeiner zu verfassen, damit auch andere Möglichkeiten der Bebauung bestehen bleiben.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße“, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Planung, Bau und Nutzung einer neuen gemeinsamen Feuerwache für die Gemeinden des Amtes
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentlichkeitsveranstaltung.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76