Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-445
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Sachverhalt:
Mit Beschluss des Amtsausschusses von 27.06.2024 wurde die teilweise Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe „Brandschutz“ auf das Amt Hörnerkirchen beschlossen. Diese Übertragung umfasste die Trägerschaft für eine neue gemeinsame Feuerwache, einschließlich deren Planung, Bau, laufender Unterhaltung und Verwaltung.
Für das Gebiet nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße“, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ sollen nun die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Bau und die Nutzung dieser neuen Feuerwache zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 50.623 m² und ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Parallel dazu wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren soll im Regelverfahren gemäß § 1 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Geplant ist die Ausweisung einer Baufläche für den Gemeinbedarf, die der Nutzung durch die Feuerwehr dient. Der Bedarf für die Errichtung wurde von den Gemeinden des Amtes sowie den zuständigen Behörden bestätigt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen // Vorberatung // § 4 Abs. 1 Satz Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße“, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Planung, Bau und Nutzung von Anlagen für den Gemeindebedarf
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentlichkeitsveranstaltung.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2025 auf dem Produktsachkonto 511010.543105 vorhanden.
Anlage/n:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 18 - Geltungsbereich
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 18 – Luftbild
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Bebauungsplan Nr 18 - Geltungsbereich (312 KB) | |||
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2 | Bebauungsplan Nr 18 - Luftbild (244 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76