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Auszug - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich des "Osterhorner Weges", westlich der "Steinstraße", östlich des "Brander Weges" und südlich des "Brückendammes"; hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wird vorgestellt. Dazu werden folgende Fragen zur Prüfung an die Verwaltung gestellt:
„Warum sind die Haushaltsmittel laut Vorlage erst im Jahr 2026 vorgesehen?“ – Anmerkung der Verwaltung: Hier handelt es sich lediglich um einen Schreibfehler. Die Haushaltsmittel sind für das Jahr 2025 bereits eingeplant.
„Kann außer der Feuerwehr noch etwas Anderes wie ein Saal, ein Altenheim etc. für den Gemeinbedarf gebaut werden?“ – Anmerkung der Verwaltung: Grundsätzlich kann auch ein Saal an die Feuerwehr anschließend gebaut werden. Andere Möglichkeiten, wie ein Altenheim, müssen geprüft werden. Dies kann allerdings im Nachgang auch über die Änderung des B-Planes erfolgen.
„Warum müssen die Kosten über den Haushalt der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geplant werden?“ – Anmerkung der Verwaltung: Die Gemeinde gilt als Auftraggeber und hat somit die Planungshoheit. Die anfallenden Kosten erhält die Gemeinde anteilig zurück.
Im Zusammenhang mit der Möglichkeit auch andere Einrichtungen/ Erweiterungen bauen zu können, wird daraufhin gewiesen, dass der Beschlussvorschlag allgemeiner verfasst werden solle. Dies soll dazu dienen, die Möglichkeiten einer anderen Bebauung offen zu halten.
Beschluss:
Der Bau- und Wegeausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung den untenstehenden Beschluss zu fassen, sofern die oben genannten Fragen beantwortet werden. Des Weiteren wird darum gebeten den Beschlussvorschlag allgemeiner zu verfassen, damit auch andere Möglichkeiten der Bebauung bestehen bleiben.
Beschlussvorschlag:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ die 6. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Sicherstellung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Feuerwache
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll folgt durchgeführt werden: Öffentlichkeitsveranstaltung.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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