Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-447
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Planungen für eine neue Feuerwache des Amtes im Gemeindegebiet Brande-Hörnerkirchen wird die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änderung betrifft das im Anhang dargestellte Gebiet, das nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße“, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ liegt.
Derzeit ist die betroffene Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Um die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Feuerwache zu schaffen, soll diese Fläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB umgewidmet werden, mit der Zweckbestimmung „Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Flächen für Sport und Spielanlagen, bzw. Feuerwehr“.
Mit der verbindlichen Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass der Neubau der Feuerwache an diesem Standort umgesetzt werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 Tabelle „c“ Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Beschlussvorschlag:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet nördlich des „Osterhorner Weges“, westlich der „Steinstraße, östlich des „Brander Weges“ und südlich des „Brückendammes“ die 6. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Sicherstellung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen für den Gemeindebedarf
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll folgt durchgeführt werden: Öffentlichkeitsveranstaltung.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2025 auf dem Produktsachkonto 511010.543105 vorhanden.
Anlage/n:
Anlage 1: 6. Änderung – Geltungsbereich
Anlage 2: 6. Änderung – Luftbild
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 6. Änderung - Geltungsbereich (312 KB) | |||
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2 | 6. Änderung - Luftbild (244 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76