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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-437  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 16 "KiTa" für das Gebiet nördlich der "Schulturmhalle Hörnerkirchen", östlich der "Lindenstraße" und westlich des "Schulweges",
hier; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
26.11.2024 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
12.12.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Planung des oben genannten Gebiets wurde am 10.06.2021 der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung gefasst.

 

Darüber hinaus wurden sowohl frühzeitige als auch formelle Beteiligungsverfahren zur Bearbeitung des Bebauungsplanes für das Gebiet durchgeführt.

 

Der angepasste Entwurf für den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes wird hiermit zur Billigung vorgelegt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 abs. 1 Tabelle „c“ Hauptsatzung

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kita“ für das Gebiet nördlich der „Schulturnhalle Hörnerkirchen“, östlich der „Lindenstraße“ und westlich des „Schulweges“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2025 auf dem Produktsachkonto 511010.543105 vorhanden.

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Planzeichnung (Vorabzug)

Anlage 3: Festsetzungen

Anlage 4: Festsetzungen (Vorabzug)

Anlage 5: Begründung

Anlage 6: Begründung (Vorabzug)

Anlage 7: Abwägung

Anlage 8: Baugrunduntersuchung

Anlage 9: Lärmschutzbericht

Anlage 10: Wasserwirtschaftliches Konzept

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 241125 Planz_BP16 (621 KB)      
Anlage 1 2 Vorabzug - 241122 Planz_BP16 (623 KB)      
Anlage 6 3 241125 Textf_BP16 (85 KB)      
Anlage 2 4 Vorabzug - 241122 Textf_BP16 (123 KB)      
Anlage 7 5 241125 Begr_BP16-kompr (3208 KB)      
Anlage 3 6 Vorabzug - 241122 Begr_BP16 (10831 KB)      
Anlage 10 7 Abwaegung (544 KB)      
Anlage 4 8 Anlage - wasserwirtschaftliches Konzept (12731 KB)      
Anlage 9 9 Anlage - Baugrunduntersuchung (5090 KB)      
Anlage 8 10 Anlage - Lärmschutzbericht (428 KB)      

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