Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses Bokel
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Verpflichtung und Amtseinführung der bürgerlichen Mitglieder des Finanzausschusses durch die Vorsitzende | VO/2023-319 | |||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunden I (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 5 | Niederschrift über die Sitzung vom 25.04.2023 | SI/FinA/0042/23 | |||||||||
Ö 6 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||||||
Ö 7 | Schleswig-Holstein Netz AG: Ausgliederung des Netzgeschäftes auf eine neue Tochtergesellschaft (Schleswig-Holstein Netz GmbH) | VO/2023-523 | |||||||||
Ö 8 | Überplanmäßige Ausgabe hier: Zuweisung für den Erwerb einer Feuerwehrfläche | VO/2022-276-1 | |||||||||
Ö 9 | Liste der Haushaltsüberschreitungen 1.Halbjahr 2023 | VO/2023-404 | |||||||||
Ö 10 | 4. Nachtragssatzung der Schmutzwassergebührensatzung vom 19.02.2014 | VO/2023-437 | |||||||||
Ö 11 | Übertragung der dezentralen Ortsentwässerung an den AZV Südholstein | VO/2023-524 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1.Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einer Aufgabenübertragung für die dezentrale Abwasserentsorgung an den AZV Südholstein in der Form des anliegenden Vertrages mit Wirkung zum 01.01.2024 zuzustimmen.
2. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) zum 31.12.2023 außer Kraft treten zu lassen.
|
|||||||||||
28.11.2023 - Finanzausschuss Bokel | |||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1.Der Finanzausschuss Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung, einer Aufgabenübertragung für die dezentrale Abwasserentsorgung an den AZV Südholstein in der Form des anliegenden Vertrages mit Wirkung zum 01.01.2024 zuzustimmen.
2. Der Finanzausschuss Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) mit Wirkung vom 01.01.2024 außer Kraft treten zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
07.12.2023 - Gemeindevertretung Bokel | |||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1.Die Gemeindevertretung beschließt die Aufgabenübertragung für die dezentrale Abwasserentsorgung an den AZV Südholstein in der Form des anliegenden Vertrages mit Wirkung zum 01.01.2024 zuzustimmen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) zum 31.12.2023 außer Kraft treten zu lassen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 12 | Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2024 | VO/2023-467 | |||||||||
Ö 13 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 14 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||||||
N 15 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 16 | Vertragsangelegenheiten | ||||||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76