Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-524
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Sachverhalt:
Es gibt aktuell noch 6 private Kleinkläranlagen, für deren ordnungsgemäße Abwasserentsorgung die Gemeinde Bokel zuständig ist. Das bisherige Lohnunternehmen, welches mit der Einsammlung und Entsorgung beauftragt war, hat Mitte des Jahres den Betrieb eingestellt. Die Anfrage alternativer Unternehmen hat gezeigt, dass kein besonderes Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe besteht. Mit der Hansewasser Bremen GmbH laufen noch Verhandlungen.
Für eine dauerhafte Sicherung der Aufgabe wird empfohlen, diese an den AZV Südholstein ganzheitlich zu übertragen. Hierfür ist es notwendig einen Vertrag mit dem AZV zur Aufgabenübertragung zu schließen und Mitglied im AZV Südholstein zu werden. Der Gemeinde würden hierfür und auch für die spätere Aufgabenerfüllung durch den AZV keine Kosten entstehen. Der AZV hat signalisiert, die Gemeinde Bokel aufzunehmen. Der Vertragsentwurf wurde vom AZV gefertigt.
Die Aufgabenübertragung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Eine Voranfrage bei der Kommunalaufsicht hat keine Bedenken ergeben.
In diesem Zusammenhang ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) zeitgleich aufzuheben.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Vorberatung im Finanzausschuss. Entscheidung in der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
1.Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einer Aufgabenübertragung für die dezentrale Abwasserentsorgung an den AZV Südholstein in der Form des anliegenden Vertrages mit Wirkung zum 01.01.2024 zuzustimmen.
2. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) zum 31.12.2023 außer Kraft treten zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Vertragsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 231010 Entwurf ör-Vertr. Dezentral Bokel (125 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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