Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-524  

Betreff: Übertragung der dezentralen Ortsentwässerung an den AZV Südholstein
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Es gibt aktuell noch 6 private Kleinkläranlagen,r deren ordnungsgemäße Abwasserentsorgung die Gemeinde Bokel zuständig ist. Das bisherige Lohnunternehmen, welches mit der Einsammlung und Entsorgung beauftragt war, hat Mitte des Jahres den Betrieb eingestellt. Die Anfrage alternativer Unternehmen hat gezeigt, dass kein besonderes Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe besteht. Mit der Hansewasser Bremen GmbH laufen noch Verhandlungen. 

r eine dauerhafte Sicherung der Aufgabe wird empfohlen, diese an den AZV Südholstein ganzheitlich zu übertragen. Hierfür ist es notwendig einen Vertrag mit dem AZV zur Aufgabenübertragung zu schließen und Mitglied im AZV Südholstein zu werden. Der Gemeinde würden hierfür und auch r die spätere Aufgabenerfüllung durch den AZV keine Kosten entstehen. Der AZV hat signalisiert, die Gemeinde Bokel aufzunehmen. Der Vertragsentwurf wurde vom AZV gefertigt.

Die Aufgabenübertragung ist bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Eine Voranfrage bei der Kommunalaufsicht hat keine Bedenken ergeben. 

In diesem Zusammenhang ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) zeitgleich aufzuheben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Vorberatung im Finanzausschuss. Entscheidung in der Gemeindevertretung.      

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einer Aufgabenübertragung für die dezentrale Abwasserentsorgung an den AZV Südholstein in der Form des anliegenden Vertrages mit Wirkung zum 01.01.2024 zuzustimmen.

 

2. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Abwassergebührensatzung Kleinkläranlagen) zum 31.12.2023 außer Kraft treten zu lassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.    


Anlage/n:

Vertragsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 231010 Entwurf ör-Vertr. Dezentral Bokel (125 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner