Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-467
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2024 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 1.460.800 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.429.200 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 31.600 EUR aus.
Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen mit 23.000 EUR auf dem Vorjahresniveau. Bei den Erträgen aus der Grundsteuer B wird mit 70.000 EUR (+ 1.000 EUR) eine geringe Steigerung erwartet. Der Gewerbesteueransatz wurde aufgrund der schwierigen konjunkturellen Lage anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 205.000 EUR (+ 17.000 EUR) konservativ veranschlagt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 392.500 EUR (+ 9.200 EUR) und der Umsatzsteuer in Höhe von 21.800 EUR (+ 1.800 EUR) wurden auf Grundlage der letzten Steuerschätzung aus 2023 i.V.m. dem Haushaltserlass 2024 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich insgesamt auf 174.600 EUR (- 92.900 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 136.000 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 38.600 EUR. Der Zuweisungswert ist dem Erlass zum Finanzausgleich 2024 entnommen.
Die Kreisumlage ist mit 267.000 EUR (- 6.800 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 29,50 %.
Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 wird die Schulumlage auf insgesamt 773.900 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 82.500 EUR (- 52.600 EUR).
Die Schulkostenbeiträge sind insgesamt mit 115.200 EUR (+ 2.800 EUR) veranschlagt. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte.
Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 74.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2024 ist der Anteil der Gemeinde Bokel mit 5.500 EUR eingeplant.
Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2024 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.
Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde für jede Betreuungsstunde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Bokel ist für 2024 mit einem Betrag von 63.400 EUR (- 800 EUR) zu rechnen.
In 2022 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 43.000 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage und weitere 15.000 EUR für die Entschlammung der Regenrückhaltebecken zurückgestellt.
Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist mit 47.700 EUR (+ 2.200 EUR) eingeplant. Für die weiteren Unterhaltungsmaßnahmen der Gemeindestraßen wurden 21.000 EUR veranschlagt.
Für die Aufstellung von Bebauungsplänen sind 60.000 EUR in den Haushalt aufgenommen worden. Für die Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes sind weitere 60.000 EUR in den Haushalt eingestellt.
Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 202.500 EUR (- 405.700 EUR) veranschlagt. Der Rückgang ist auf die Verzögerung bei der Realisierung der Grundstücksverkäufe zurückzuführen. Die Abschreibungen in Höhe des Grundstückankaufswertes werden erst nach dem erfolgten Abverkauf der Grundstücke gebucht. In 2024 sind für diesen Zweck lediglich 51.400 EUR für zwei Grundstücke veranschlagt. Die regulären Abschreibungen liegen damit bei 151.100 EUR. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 46.500 EUR (+ 3.800 EUR) gegenüber.
Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.458.800 EUR. Der Umlagesatz beträgt 24,32 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 220.000 EUR (+ 33.500 EUR).
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.491.000 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 1.525.300 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 34.300 EUR aus.
Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 341.900 EUR. Hierbei handelt es sich unter anderem um Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen des B-Plans Nr. 7 in Höhe von 292.000 EUR. Hiervon entfallen Ablösebeiträge in Höhe von insgesamt 105.000 EUR auf die Anschlüsse für Frischwasser, Abwasser, Breitband und die Herstellung der Straße. Der Anteil für den Breitbandanschluss in Höhe von 2.100 EUR wird an das Amt Hörnerkirchen weitergeleitet. Für die Erneuerung der Heizungsanlage des Sportlerhauses und der Dörpstuv werden Zuschüsse des Bundes in Höhe von 24.000 EUR und des Amtes Hörnerkirchen in Höhe von 28.000 EUR erwartet.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 399.500 EUR.
Hiervon entfallen 266.500 EUR auf Grundstücksankäufe für die Realisierung des B-Plan 8.
Für die Installation einer neuen Heizungsanlage im Sportlerhaus und der Dörpstuv sind 80.000 EUR veranschlagt. Die Aufstellung eines Ballfangzauns als Abgrenzung zur anliegenden Bebauung ist mit bis zu 15.000 EUR eingeplant.
Auf den Bereich der Abwasserbeseitigung entfallen insgesamt 7.700 EUR. Davon entfallen wiederum 500 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 2.200 EUR auf den Erwerb von beweglichem Vermögen und weitere 5.000 EUR sind als Vorratsansatz für allgemeine Tiefbaumaßnahmen vorgesehen. Im Bereich der Gemeindestraßen sind außerdem 5.000 EUR für allgemeine Tiefbauarbeiten eingeplant.
Darüber hinaus sind weitere kleinere Investitionen mit einem Volumen von 6.000 EUR aus dem Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements, der Freiwilligen Feuerwehr und der Bezuschussung für die Beschaffung von iPads für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule eingeplant.
Die Investitionsmaßnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.
Die Tilgung von Krediten ist weiterhin mit 19.300 EUR veranschlagt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 lit. c) der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel der Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§§ 28 S. 1 Nr. 1, 79 Abs. 2 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 14. November 2023 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2024
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2024 vom 14. November 2023
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1 | Haushaltentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2024 (1770 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76