Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-276-1  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe
hier: Zuweisung für den Erwerb einer Feuerwehrfläche
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lentfer, Hans Werner
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gesamtkosten für den Flächenerwerb Feuerwache betragen gemäß anliegender Aufstellung 810.562,60 Euro. Die Ausgaben wurden zunächst aus dem Amtshaushalt getätigt und sollen nun prozentual (wie die Amtsumlage 2022) auf die Gemeinden aufgeteilt werden. Der Anteil der Gemeinde Bokel beträgt 122.800,23 Euro.

 

In ihrer Sitzung vom 24.11.2022 hat die Gemeindevertretung beschlossen, denHaushaltsansatz in Höhe von 64.000,- Euro nach 2023 zu übertragen, sofern dieKaufpreiszahlung nicht mehr in 2022 erfolgt. Gleichzeitig wurde einer überplanmäßigenAusgabe in Höhe von 56.800,- Euro zugestimmt, welche 2023 aus formalen Gründenerneut bestätigt werden muss.

 

Abzüglich des zu übertragenden Haushaltsansatzes verbleibt ein Betrag in Höhe von58.800,23 Euro welcher überplanmäßig zu leisten ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Finanzausschuss // Vorberatung // § 4 (1) c Hauptsatzung

 

Gemeindevertretung // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 58.800,23 Euro wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2022 auf dem Produktsachkonto 111140.781200werden nach 2023 übertragen. Der Restbetrag ist als überplanmäßige Ausgabe zu tätigen.

Die Deckung der Mehrauszahlung kann aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erfolgen.


Anlage/n:

Aufstellung der Kosten

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner