Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-523
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Bokel hält eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz AG). Auf den Informationsveranstaltungen im September/Oktober 2023 wurde den Kommunen ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Energiewende vorgestellt. Dies enthält auch die Gründung der neuen „Schleswig-Holstein Netz GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der SH Netz AG zum 01.07.2024.
Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der Energiewende, der veränderten Zinsvorgaben der Bundesnetzagentur und der sich dadurch perspektivisch reduzierenden Ertragskraft des Netzgeschäftes soll eine langfristige Sicherstellung einer regulatorisch angemessenen und unternehmerisch flexiblen Aufstellung der SH Netz AG erfolgen.
Dazu wird der Netzbetrieb der dazugehörigen Netze sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diese 100%ige Tochtergesellschaft ausgegliedert bzw. gehen dorthin über. Diese Gesellschaft übernimmt damit die Rolle des Netzbetreibers in Schleswig-Holstein, während die SH Netz AG zukünftig die Funktion einer Beteiligungsholding einnimmt.
Das Ergebnis der neuen Tochtergesellschaft soll mittels eines Ergebnisabführungsvertrages an die SH Netz AG abgeführt werden.
Die Stellung der kommunalen Anteilseigner der SH Netz AG wird durch die Ausgliederung nicht beeinträchtigt. Die vier kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der SH Netz AG sollen zukünftig auch einen Sitz im Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft erhalten. Der bestehende Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SH Netz AG und HanseWerk wird von der Ausgliederung ebenfalls nicht beeinflusst. Es entsteht keine Nachschusspflicht für die Anteilseigner.
Die wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Maßnahme übersteigen die administrativen Belastungen (z.B. ein zusätzlicher Jahresabschluss) erheblich.
Das Modell ist ein für Infrastrukturbetreiber übliches und anerkanntes Modell und wird auch bei anderen auch kommunalen Energienetzbetreibern angewendet.
Die Umsetzung bedarf der Zustimmung auf der Hauptversammlung der SH Netz AG am 10.04.2024.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel der Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§§ 28 GO).
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung, der Gründung der Schleswig-Holstein Netz GmbH mittels Ausgliederung aus der Schleswig-Holstein Netz AG wird zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Aktuelles Beteiligungsangebot mit Fragen und Antworten zur Gründung der Netztochter Schleswig- Holstein Netz GmbH
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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