Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-437
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Sachverhalt:
Die Gebühr ist weiterhin geprägt von der Klärteichentschlammung in 2022. Die Maßnahme hatte der Abwasserbeseitigung rd. 190 T€ gekostet. Davon sind 51.120 € bisher nicht über Gebühren ausgeglichen und werden auf die Kalkulationsperiode 2024/2025 vorgetragen. In den Gebührensatz fließen somit 1,04 €/m³ Nachholungen aus Vorjahres-Unterdeckungen ein.
Empfohlen wird ein zweijähriger Kalkulationszeitraum 2024/2025.
Für die vorherige Gebührenkalkulation 2022/2023 wurde empfohlen, vorübergehend die Anschlussbeiträge ertragswirksam aufzulösen. Dies sollte den überhöhten Kostendruck aus der Entschlammungsmaßnahme abfedern und sich gebührenmindernd auswirken. Die Schmutzwassergebühr wurde somit in den Jahren 2022/2023 um den Betrag von 0,68 €/m³ entlastet. Eine weitere ertragswirksame Auflösung der Beiträge wird betriebswirtschaftlich nicht für sinnvoll gehalten, da sie wertvolle zinsfrei zur Verfügung stehende Mittel zur Finanzierung künftiger Investitionen wieder an die Gebührenzahler „ausschüttet“. Gerade in Zeiten wieder steigender Zinsen ist von einer Beitragsauflösung ohnehin zunehmend abzuraten.
Für die Gebührenkalkulation 2024/2025 wird eine Auflösung der Beiträge daher nicht mehr empfohlen.
Der Betriebsabrechnungsbogen zeigt, dass die Schmutzwasserbeseitigung in 2024 Kosten von voraussichtlich 110 T€ verursacht. Für die Niederschlagswasserbeseitigung fallen rund 56 T€ an. Da die Gemeinde lediglich eine Schmutzwassergebühr erhebt, werden auf die Gebührenzahler auch nur die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung umgelegt.
Die kostendeckende Schmutzwassergebühr erhöht sich nach vorliegender Kalkulation von 3,66 €/m³ auf 4,29 €/m³. Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Die Nichterhebung von Gebühren für die Niederschlagsbeseitigung entsprechen nicht der aktuellen Rechtslage. Die Verwaltung empfiehlt daher zukünftig Niederschlagswasser-gebühren zu erheben. Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung trägt der allgemeine Haushalt der Gemeinde.
Schmutzwassergebühr in €/ m³
Mit Auflösung ohne Auflösung
Kostenniveau 2024/2025 2,57 3,25
Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren 1,04 1,04
Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2024/ 2025 3,61 4,29
Vergleich bisher 3,66 4,34
Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
1. Die ertragswirksame Auflösung der Anschlussbeiträge wird ab dem Jahr 2024 nicht mehr vorgenommen.
2. Die 4. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Abwasser ab dem 01.01.2024.
Anlage/n:
4.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
Gebührenkalkulation 2024/2025
gez.
Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 4. Nachtragssatzung Schmutzwasser Bokel (467 KB) | |||
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2 | Bokel - Ergebnis Schmutzwasser vKalk 24-25 06.10.24 (795 KB) |
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