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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 4. Nachtragssatzung der Schmutzwassergebührensatzung vom 19.02.2014  

Sitzung des Finanzausschusses Bokel
TOP: Ö 10
Gremium: Finanzausschuss Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
VO/2023-437 4. Nachtragssatzung der Schmutzwassergebührensatzung vom 19.02.2014
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Peter Knaak trägt den Sachverhalt vor. Herr Knaak stellt insbesondere heraus, dass für die vorherige Gebührenkalkulation 2022/2023 die Anschlussbeiträge ertragswirksam aufgelöst wurden. Dadurch konnte die Schmutzwassergebühr aufgrund des überhöhten Kostendrucks aus der Entschlammungsmaßnahme in den Jahren 2022/2023 gebührenmindernd um den Betrag von 0,68 €/m³ entlastet werden. Eine weitere ertragswirksame Auflösung der Beiträge wird betriebswirtschaftlich nicht für sinnvoll gehalten, da sie wertvolle zinsfrei zur Verfügung stehende Mittel zur Finanzierung künftiger Investitionen wieder an die Gebührenzahler „ausschüttet“. Losgelöst davon ist in Zeiten wieder steigender Zinsen von einer Beitragsauflösung ohnehin zunehmend abzuraten. Herr Knaak führt aus, dass die Firma Treukom für die Gebührenkalkulation 2024/2025 eine Auflösung der Beiträge daher nicht mehr empfiehlt.

 

Herr Hinnerk Goos ergänzt seine Ausführungen. Herr Knaak und Herr Goos beantworten Fragen der Ausschussmitglieder. Darüber hinaus weist Herr Knaak daraufhin, dass die Gemeinde Bokel keine Niederschlagswassergebühren erhebt und die dadurch entstehenden Aufwendungen nach wie vor von der Gemeinde Bokel getragen werden.

 

Nach einer eingehenden Diskussion stimmt der Finanzausschuss über folgenden Beschlussvorschlag ab:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

1. Die ertragswirksame Auflösung der Anschlussbeiträge wird ab dem Jahr 2024 nicht mehr vorgenommen.

 

2. Die 4. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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