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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 10.06.2021 |
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SI/GVBH/0056/21 |
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Ö 4 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) |
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Ö 7 |
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Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO aus dem Jahresabschluss 2019 |
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VO/2021-099 |
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Ö 8 |
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Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO aus dem Jahresabschluss 2020 |
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VO/2021-138 |
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Ö 9 |
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Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2019 |
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VO/2021-098 |
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Ö 10 |
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Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2020 |
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VO/2021-137 |
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Ö 11 |
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Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2021 |
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VO/2021-153 |
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Ö 12 |
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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und der Gemeinde Osterhorn über die Abrechnung der Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr sowie deren Zusammenarbeit |
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VO/2021-147 |
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Ö 13 |
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5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34
a) Zustimmung zum Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
b) Aufstellungsbeschluss
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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VO/2021-231 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag und Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen: - Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt.
- Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage - auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen - Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen - Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Entwurf der 5. Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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31.08.2021 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen |
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Ö 9 - (offen) |
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Beschlussvorschlag und Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen: - Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt.
- Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage - auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen - Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen - Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Entwurf der 5. Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 7 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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13.09.2021 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen |
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Ö 13 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt.
- Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage - auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen - Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen - Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Entwurf der 5. Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Sämtliche Planungskosten sowie eventuell entstehenden Kosten für im Rahmen der Bauleitplanung zu erstellende Gutachten und/oder Analysen werden über einen kurzfristig abzuschließenden städtebaulichen Vertrag reguliert, der die Gemeinde von Kosten für dieses Verfahren freihält
Abstimmungsergebnis zu 1.: Ja- Stimmen: | 10 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zu 2. – 6..: Ja- Stimmen: | 10 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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Ö 14 |
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Digitalisierung der Schulen- 1:1 Ausstattung- Bezuschussung durch die Heimatgemeinden |
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VO/2021-168 |
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Ö 15 |
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Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen, Tagesordnungspunkt iPads für Politiker |
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VO/2021-257 |
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Ö 16 |
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Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für das Jahr 2022 |
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VO/2021-207 |
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Ö 17 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 18 |
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Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) |
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N 19 |
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Personalangelegenheiten |
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N 20 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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N 20.1 |
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Grundstücksangelegenheiten
hier: Machbarkeitsstudie B-Plan 16 (Feuerwehr, Kindergarten, Multifunktionsgebäude) |
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N 20.2 |
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Grundstücksangelegenheiten
hier: Zustimmung zu einem abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag |
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Ö 21 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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