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Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 a) Zustimmung zum Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen b) Aufstellungsbeschluss c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Fischer stellt die Vorlage vor.
Frau Kröger fragt an ob sie in dieser Angelegenheit befangen ist. Herr Werner erklärt, dass keine Befangenheit gemäß §22 der Gemeindeordnung vorliegt. Dennoch entscheidet sich Frau Kröger dazu den Raum zu verlassen und in dieser Angelegenheit nicht mitzuwirken.
Es wird vorgeschlagen, dass die in der Vorlage aufgeführten finanziellen Auswirkungen in den Beschluss aufgenommen werden. Die Gemeindevertretung geht diesem Vorschlag nach und die finanziellen Auswirkungen werden als Punkt 6 mit in den Beschluss aufgenommen
Beschluss:
- Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt.
- Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage
- auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen
- Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen
- Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Entwurf der 5. Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Sämtliche Planungskosten sowie eventuell entstehenden Kosten für im Rahmen der Bauleitplanung zu erstellende Gutachten und/oder Analysen werden über einen kurzfristig abzuschließenden städtebaulichen Vertrag reguliert, der die Gemeinde von Kosten für dieses Verfahren freihält
Abstimmungsergebnis zu 1.:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zu 2. – 6..:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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