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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-137  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Glißmann, Larissa
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
25.08.2021 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
13.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2020 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt. 

 

Der Jahresabschluss 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 248.509,41 EUR ab. Gemäß § 26 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme lediglich 25,53 % beträgt, wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss bis zur zulässigen Gesamthöhe der Ergebnisrücklage zuzuführen. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 61.660,23 EUR. Die Ergebnisrücklage wird sich dadurch auf 818.500,47 EUR erhöhen. Der verbleibende Anteil in Höhe von 186.849,18 EUR wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Allgemeinen Rücklage wird sich dadurch auf 2.480.304,44 EUR erhöhen. Die Ergebnisrücklage beträgt damit 33 % (Vorjahr 33 %) der Allgemeinen Rücklage.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum Bilanzstichtag 31.12.2020 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 248.509,41 EUR wird mit einem Anteil von 61.660,23 EUR bis zur zulässigen Höchstgrenze der Ergebnisrücklage zugeführt. Der verbleibende Anteil in Höhe von 186.849,18 EUR wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.


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Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlagen

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

- Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2020 inkl. Anlagen

- Lagebericht der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2020 inkl. Anlagen (1659 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2020 (353 KB)      

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