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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-098  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Glißmann, Larissa
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
25.08.2021 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
13.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2019 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt. 

 

Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 529.720,25 EUR ab. Gemäß § 26 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der allgemeinen Rücklage der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme lediglich 25,15 % beträgt, wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss bis zu der zulässigen Höchstgrenze der Ergebnisrücklage zuzuführen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 469.914,53 EUR. Der verbleibende Anteil des Jahresüberschusses in Höhe von 59.805,72 EUR wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Ergebnisrücklage wird dann 33 % (Vorjahr 12,85 %) der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum Bilanzstichtag 31.12.2019 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 529.720,25 EUR wird mit einem Anteil von 469.914,53 EUR bis zur zulässigen Höchstgrenze der Ergebnisrücklage zugeführt. Der verbleibende Anteil in Höhe von 59.805,72 EUR wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlagen
 

 


Anlage/n:

- Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2019 inkl. Anlagen

- Lagebericht der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen inkl. Anlagen zum 31.12.2019 (1776 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zum 31.12.2019 (342 KB)      

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