Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Digitalisierung der Schulen- 1:1 Ausstattung- Bezuschussung durch die Heimatgemeinden
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Werner stellt die Vorlage vor und erläutert den Sachverhalt. Er schlägt vor, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert wird, dass die Förderung auch für Schülerinnen und Schüler möglich ist, die keine der Barmstedter Schulen besuchen.
Die Änderung des Beschlussvorschlages wird von der Gemeindevertretung befürwortet.
Es wird angefragt ob die Bezuschussung auch bei einem gebrauchten Gerät gezahlt werden kann. Hierzu erklärt Herr Werner, dass für die Gewährung des Zuschusses in jedem Fall eine Rechnung zum Antrag beigelegt werden muss. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Geräte dem aktuellen Standard entsprechen und über eine aktuelle Software verfügen und demnach der Kauf von sehr alten Modellen fragwürdig ist. Es soll aber auch weiterhin die „Kofferlösung“ zur Verfügung stehen, bei der die Lehrkräfte immer Tablets für Kinder zur Verfügung stellen, die über kein eigenes Gerät verfügen.
Es wird angeregt, dass im Beschluss eine Formulierung aufgenommen wird, die regelt, dass der Zuschuss nur solange gezahlt wird, wie es keine Bezuschussung von anderen öffentlichen Stellen gibt. Der Vorschlag wird von der Gemeindevertretung befürwortet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt, beim elternfinanzierten Kauf von Tablet-Computern für die Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde, weiterführenden Schulen beschult werden, ab 30.03.2021 einmalig folgende Zuschüsse zu gewähren:
- von 100,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für das 1. Kind,
- von 125,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,
- von 100,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes,
- von 125,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes
Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025, es sei denn, dass andere finanzielle Bezuschussungen durch öffentliche Stellen zum Tragen kommen.
Der Beschluss gilt für alle Schülerinnen und Schule der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, unabhängig davon in welchem Ort die weiterführende Schule besucht wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de