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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 25.09.2019 |
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SI/BU/0010/19 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 6 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Küsterkamp" der Stadt Barmstedt, für das Gebiet südlich der "Marktstraße/Am Markt", sowie westlich der Straße "Küsterkamp"
hier: Sachstandsmitteilung/Änderung der Planung
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VO/2019-247 |
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Ö 7 |
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B-Plan Nr. 73 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet beidseitig der Königsberger Straße" für das Gebiet im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der "Königsberger Straße"
hier: Satzungsbeschluss
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VO/2019-246 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 73 der Stadt Barmstedt für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 73 für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes Nr. 73 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskröftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung-Bekanntmachungen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
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04.11.2019 - Bauausschuss Barmstedt |
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Ö 7 - (offen) |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 73 der Stadt Barmstedt für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplan Nr. 73 für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes Nr. 73 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung-Bekanntmachungen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 9 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 1 |
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17.12.2019 - Stadtvertretung Barmstedt |
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Ö 20 - (offen) |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 73 der Stadt Barmstedt für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 73 für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes Nr. 73 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung-Bekanntmachungen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 21 | Nein- Stimmen: | 2 | Enthaltungen: | 0 |
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Ö 8 |
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B-Plan Nr. 76 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der "Großen Gärtnerstraße", westlich der "Kleinen Gärtnerstraße" und östlich der "Redderlohe";
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/2019-250 |
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Ö 9 |
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Sicherung der Regenwasserableitung aus der Barmstedter Innenstadt |
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VO/2019-181-1 |
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Ö 10 |
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Anfrage Bündnis 90/Die Grünen zu Pflanzangeboten in Bebauungsplänen |
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VO/2019-253 |
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Ö 11 |
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Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Mitgliedschaft bei RAD.SH |
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VO/2019-254 |
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Ö 12 |
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Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Vermeidung von Müll auf Veranstaltungen |
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VO/2019-255 |
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Ö 13 |
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Änderung des Bauprogramms Kampstraße |
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VO/2019-251 |
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Ö 14 |
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Straßenausbauplanung bis 2024 (nur Reihenfolge) |
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VO/2019-249 |
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N 15 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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N 16 |
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Dispense / gemeindliches Einvernehmen |
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Ö 17 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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