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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-246  

Betreff: B-Plan Nr. 73 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet beidseitig der Königsberger Straße" für das Gebiet im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der "Königsberger Straße"
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
04.11.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ wird der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Barmstedt aufgestellt. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnfläche dargestellt und kann daraus entwickelt werden. Das Verfahren soll als Maßnahme zur Innenentwicklung im „beschleunigten Verfahren" gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Bebauung des Areals ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und im Rahmen der Vermeidung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Freiflächen im Außenbereich Vorrang zu geben. Der Zielsetzung des Baugesetzbuches zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden wird durch diese Bebauung im Siedlungsbestand entsprochen.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

· Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) und

· Ausweisung von Verkehrsflächen.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 der Stadt Barmstedt fand in der Zeit vom 19.09.2019 bis zum 21.10.2019 die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB statt. Während der öffentlichen Auslegung wurden ebenso wie während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange einige Anregungen gegeben und Bedenken geäußert. Die Enregungen und Bedenken sowie die Stellungnahmen der Behörden hat das Stadtplanungsbüro in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Damit steht einer abschließenden Beschlussfassung im Rahmen der Bauleitplanung des B-Planes Nr. 73 der Stadt Barmstedt als Satzung nichts mehr im Wege.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 73 der Stadt Barmstedt für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 73 für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des B-Planes Nr. 73 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskröftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung-Bekanntmachungen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


Sind über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
 

 

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Anlage/n:


Abwägungsunterlagen

Planzeichnung

textliche Festsetzungen

Legende

Begründung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR16006_13006_4(2) Abwägung_anonym (1723 KB)      
Anlage 2 2 BARKÖ_11023 Planz_Legende_191025 (617 KB)      
Anlage 3 3 BARKÖ_11024 Text_191025 (867 KB)      
Anlage 4 4 BAR16006_11009_Begründung_191025 (3886 KB)      

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