Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-181-1
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26.08.2019 wurde die Verrohrung des Krückauseitengrabens sowie die Schaffung eines Unterhaltungsweges entlang des Krückauseitengrabens in die Fraktionen verwiesen.
Über den Sachverhalt soll auf dieser Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erneut beraten werden.
Der AZV Südholstein hat weitere Unterlagen zu diesem Bauvorhaben vorgelegt (s. Anlage).
Herr Rogge vom AZV SH wird anhand einer neuen Präsentation den Sachverhalt vorstellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Bau- und Umweltausschuss Barmstedt.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung..
Beschlussvorschlag:
- Zustimmung zur Nutzung von Flächen der Stadt Barmstedt von rd. 350 m Länge entlang des Krückauseitengrabens zum Bau eines RW-Kanals durch den AZV.
- Zustimmung zur Nutzung von Flächen der Stadt Barmstedt von rd. 350 m Länge entlang des Krückauseitengrabens zum Bau eines Unterhaltungsweges durch den AZV.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Barmstedt
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Anlagen: | |||||
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1 | Ergänzung zur Präsentation vom 16.08.2019 (484 KB) | |||
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2 | Präsentation zum 2019.09.25 (820 KB) |
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