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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 73 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet beidseitig der Königsberger Straße" für das Gebiet im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der "Königsberger Straße" hier: Satzungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2019-246 B-Plan Nr. 73 der Stadt Barmstedt "Wohngebiet beidseitig der Königsberger Straße" für das Gebiet im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der "Königsberger Straße"
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Abwägung des B-Plan 73 wird vom Vorsitzenden vorgestellt. In der anschließenden Diskussion werden Fragen zum Lärmschutz, zum energetischen Konzept, zu Fahrradstellplätzen und zum wasserwirtschaftlichen Konzept gestellt und besprochen.

 

 


Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 73 der Stadt Barmstedt für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplan Nr. 73 für den Bereich des „Wohngebietes beidseitig der Königsberger Straße“ im nördlichen Stadtgebiet von Barmstedt nördlich und südlich der „Königsberger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  3.                 Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des B-Planes Nr. 73 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de unter dem Stichwort Bauleitplanung-Bekanntmachungen eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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