Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-250
|
|
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat in ihrer Sitzung vom 12.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet südlich der „Großen Gärtnerstraße“, westlich der „Kleinen Gärtnerstraße“ und östlich der „Redderlohe“ beschlossen.
Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
In der Zeit vom 19.09.2019 bis 21.10.2019 fand die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB statt.
Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Auslegung keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben. Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden vom Stadtplanungsbüro nebst Abwägungsvorschlägen zusammengefasst und sind als Anlage beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 76 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der „Großen Gärtnerstraße“, westlich der „Kleinen Gärtnerstraße“ und östlich der „Redderlohe“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt den Bebauungsplanes Nr. 76 für das Gebiet südlich der „Großen Gärtnerstraße“, westlich der „Kleinen Gärtnerstraße“ und östlich der „Redderlohe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
Abwägungsunterlage
Begründung
Planzeichnung
Text
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Abwägung (155 KB) | |||
![]() |
2 | Begründung (3857 KB) | |||
![]() |
3 | Planzeichnung (463 KB) | |||
![]() |
4 | Text (854 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76