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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Festsetzung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 10.11.2014 |
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SI/BAU/0019/14 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 23, 2. Änderung für den Bereich - südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss |
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VO/2015-006 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich – südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich – südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.´
- Der Beschluss über die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft gegeben werden kann.
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22.01.2015 - Bauausschuss Barmstedt |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der Stadtvertretung wird empfohlen: - Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich – südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich – südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft gegeben werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: 7 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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10.02.2015 - Stadtvertretung Barmstedt |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich – südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt einzeln geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 der Stadt Barmstedt für den Bereich – südlich Hamburger Straße, nördlich Mühlenweg, östlich Großer Kamp, westlich des Kreuzungsbereiches Hamburger Straße / Mühlenweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft gegeben werden kann.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: 11 Nein- Stimmen: 4 Enthaltungen: 2
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Ö 7 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Teilbereich C – der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich Große Gärtnerstraße/westlich Kleine Gärtnerstraße/nordwestlich Norderstraße/südlich der AKN Bahnlinie |
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VO/2015-005 |
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Ö 8 |
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Neubau einer Unterkunft für Asysuchende und Obdachlose an der Feldstraße 1 |
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VO/2015-004 |
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Ö 9 |
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Erarbeitung eines Geschwindigkeitskonzeptes für die Stadt Barmstedt |
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VO/2015-003 |
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Ö 10 |
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Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den Bauhof |
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VO/2015-007 |
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Ö 11 |
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Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2015 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 |
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VO/2014-375 |
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Ö 12 |
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Rantzauer See - weiteres Vorgehen |
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N 13 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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Ö 14 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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