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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-004  

Betreff: Neubau einer Unterkunft für Asysuchende und Obdachlose an der Feldstraße 1
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ulrike Karvink
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
22.01.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung der Stadtvertretung am 09.12.2014 wurde der Neubau der Unterkunft für Asylsuchende und Obdachlose beschlossen. Ausgangspunkt war eine gemeinsame Arbeitssitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales und des Bauausschusses. Hier wurden bereits erste Entwürfe für eine mögliche Bebauung vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden diese Entwürfe mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises besprochen. Hierbei wurde signalisiert, dass eine Befreiung von der Vorgabe des B – Planes als eingeschossige Bebauung unter bestimmten Voraussetzungen durchaus denkbar wäre. Auf dieser Grundlage und den Anregungen aus der gemeinsamen Arbeitssitzung werden die Entwürfe momentan durch den Architekten in Abstimmung mit dem Fachamt weiter bearbeitet. Zeitgleich wird momentan durch die Verwaltung die Planung für den Abriss des Altgebäudes weiter voran getrieben. Da es sich um einen Teilabbruch handelt, ist auch hierfür eine Genehmigung erforderlich. Eine Abstimmung mit dem Statiker hat bereits stattgefunden. Der Abbruch soll aller Voraussicht nach im März stattfinden.

Ein Baugrundgutachten wurde mittlerweile erstellt. Hierbei wurden in Teilbereichen Auffüllungen entdeckt, die aller Voraussicht nach nicht tragfähig sind. Dies muss durch den Statiker jedoch noch geprüft werden. Für die Statik wurde das Büro BKR aus Kaltenkirchen beauftragt, für die Planung der Haustechnik das Büro IWP aus Elmshorn.

Förderungsmöglichkeiten wurden ebenfalls geprüft. Einzige Möglichkeit ist eine Förderung über den sozialen Wohnungsbau, was allerdings eine Mietpreisbindung über 35 Jahre nach sich ziehen würde. Hierbei würden die Baukosten zu 85 % über ein Darlehen gefördert. Die Tilgungszeit des Darlehens ist auf 45 Jahre berechnet. Der Grundzinssatz in den ersten 6 Jahren 0,5 %, ab dem 7. Jahr kommen alle 3 Jahre 0,25 % hinzu, Höchstzinssatz ist 3,75 %. Die max.  zu erzielende Kaltmiete würde dann 5,50 € betragen, hinzu kommen noch anrechenbare Betriebskosten wie z.B.  für Instandhaltung von 5,- € / m² Wohnfläche / Jahr sowie 360,- € Verwaltungskosten pro Wohnung  / Jahr. Legt man dies auf dies auf die m² um, so ergibt sich eine zu erzielende Einnahme von ca.  6,60 € / m² / Monat.


Eine Finanzierung über den freien Markt ist momentan zu folgenden Konditionen möglich: Zinssatz 2,3 %, Laufzeit 30 Jahre. Unter diesen Umständen ist eine freie Finanzierung angeraten, da dann die tatsächlich entstehenden Kosten über den Kreis abgerechnet werden können und keine Mietpreisbindung, auch im Hinblick auf eine spätere mögliche Nachnutzung,  vorliegt..


 

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