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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-005  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Teilbereich C – der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich Große Gärtnerstraße/westlich Kleine Gärtnerstraße/nordwestlich Norderstraße/südlich der AKN Bahnlinie
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
22.01.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die MR Vermögens- und Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG hat bei der Stadt Barmstedt einen Antrag für die Wiederaufnahme der Planungen des B-Plan 47, Teilbereich C, eingereicht. Geplant sind der Neubau von 3 Wohngebäuden mit jeweils 8 Wohneinheiten und den erforderlichen Nebenanlagen und der Umbau des vorhandenen Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus.

Im Zuge der bisherigen Bauleitplanung wurden die Probleme des Schallschutzes (Bahn, Schießstand), der Bodenhygiene und der Entwässerung nicht abschließend bearbeitet. Dies muss bei der Wiederaufnahme der Planung dringend erfolgen. Die Planungskosten wären mit einem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB auf den Investor umzulegen. Da die Stadtvertretung bereits am 26.02.2013 einen Aufstellungsbeschluss mit dem Planungsziel „Entstehung von Wohnbauflächen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus auf einem rund 11.100 qm großen Areal“ gefasst hat, ist dieser aufzuheben.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der von der Stadtvertretung Barmstedt am 26.02.2013 gefasste Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 47, Teilbereich C, wird hiermit aufgehoben.

 

  1. Für das Gebiet nördlich Große Gärtnerstraße /westlich Kleine Gärtnerstraße/nordwestlich Norderstraße/südlich der AKN Bahnlinie wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Planungsziel ist der Neubau von 3 Wohngebäuden mit jeweils 8 Wohneinheiten und der Umbau eines vorhandenen Wohnhauses in ein Zweifamilienhaus.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

Antragsunterlagen

Plangeltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14.12.14_AntragPlanungB47C (498 KB)      
Anlage 2 2 Bar_BL_00047CPlanGeltBer (181 KB)      

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