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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn
Datum: Do, 28.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 12.12.2012      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bestellung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 26.05.2013  
VO/2013-324  
Ö 7  
Jahresrechnung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2012  
Enthält Anlagen
VO/2013-299  
Ö 8  
Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012  
VO/2013-295  
Ö 9  
Beschaffung Digitalfunk Freiwillige Feuerwehr  
VO/2013-334  
Ö 10  
8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans
Enthält Anlagen
VO/2013-328  
Ö 11  
10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
VO/2013-331  
Ö 12  
2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet Erlenweg  
Enthält Anlagen
VO/2013-361  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenes rund 800 qm großes Grundstück im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn soll eine 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 – Erlenweg – vorgenommen werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines WA-Gebietes

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

  1. Die entstehenden Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag durch den Eigentümer zu übernehmen.

 

 

   
    28.02.2013 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

  1. r ein am Wendehammer des Erlenweges belegenes rund 800 qm großes Grundstück im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn soll eine 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 Erlenweg vorgenommen werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines WA-Gebietes
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
  4. Die entstehenden Planungskosten sowie erforderliche Folgekosten sind über einen städtebaulichen Vertrag durch den Eigentümer zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:1

 

Herr Unger sowie Herr Wulff betreten den Sitzungsraum. Das Ergebnis der Beratung wird mitgeteilt.

Ö 13  
Einleitung des Kühlwassers der Firma Paninkret  
Enthält Anlagen
VO/2013-351  
Ö 14  
Sanierungskonzept Lindenhof  
VO/2013-355  
Ö 15  
Umsetzung der Maßnahme Sanierung des Saaldaches sowie Anbau eines Stuhllagers Lindenhof  
Enthält Anlagen
VO/2013-356  
Ö 16  
Ausschreibungs- und Vergabeordnung; Anwendung der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO)     VO/2013-365  
Ö 17  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 18  
Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten)      
               

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