Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-075-2  

Betreff: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt - Verwaltungsentwurf
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Möller, Michelle
2. Holz, Marcel
Bezüglich:
VO/2021-075
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt ergeben sich folgende Änderungen durch die Beschlüsse aus der Sitzung vom 03.08.2021:

 

  1. Der Hauptausschuss hat beschlossen den neuen ständigen Ausschuss wie folgt zu benennen und ihm folgende Aufgaben zu übertragen:

Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz

1. Klima-, Umwelt- und Immissionsschutz,

2. Baum-, Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz,

3. Energiesparkonzepte und energetische Sanierung,

4. Technischer und gesundheitlicher Umweltschutz,

5. Kleingartenbelange

 

  1. Der Hauptausschuss hat beschlossen den Bau- und Umweltausschuss in Bauausschuss umzubenennen und ihm folgende Aufgaben zu übertragen:

1. Bauwesen,

2. Bauleitplanung,

3. Formulierung von Zielen und Erarbeitung von Konzepten zur Stadtentwicklung,

4. Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen,

5. Einschalten von Sonderfachleuten zur Vorbereitung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen von Fallstudien zu städtebaulich bedeutenden Quartieren,

6. Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung.

7. Verkehrswesen

 

Durch die Bildung des neuen Ausschusses ändert sich die Nummerierung der Paragraphen in der Hauptsatzung entsprechend.

 

Neben den oben genannten Beschlüssen wurde auch eine Änderung der Gemeindeordnung vom 25.05.2021 in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Nach dieser Änderung können nach §35 der Gemeindeordnung nun auch Wahlen in digitalen Sitzungen stattfinden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 8 a Nr. 12 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

 

Abschliend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Hauptsatzung.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Hauptsatzung unter Berücksichtigung des in TOP 9.1 beschlossenen Fraktionsantrages.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Bekanntmachung der Änderung der Hauptsatzung in der Barmstedter Zeitung. Diese liegen bei ca. 98€


Anlage/n:

 

-          1. Änderung der Hauptsatzung

 

-          Lesefassung der geänderten Hauptsatzung (Änderungen in gelb markiert)

 

 

 

gez.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (319 KB)      
Anlage 2 2 Lesefassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt und der 1. Änderung (290 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-086   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075-1   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
/2021-075-1-1   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075-2   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt - Verwaltungsentwurf   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-086-1   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
/2020-086-1-1   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner