Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-075-1
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Sachverhalt:
Im Hauptausschuss am 04.05.2021 wurde folgender Sachverhalt behandelt:
Die Verwaltung empfiehlt (Vorlage VO/2020-086) bei der Neufassung der Zuständigkeitsordnung den § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung also die Entscheidungsbefugnisse der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, aus der Hauptsatzung zu streichen und in die Zuständigkeitsordnung mit aufzunehmen. So wären Anpassungen der Wertgrenzen ohne Änderung der Hauptsatzung und damit verbundener kommunalrechtlichen Genehmigung möglich.
Bei einer Aufnahme der Entscheidungsbefugnisse in die Zuständigkeitsordnung muss die Hauptsatzung entsprechend geändert werden und der Absatz gestrichen werden (siehe Anlage).
Des Weiteren kann bei einer Änderung der Hauptsatzung der § 8 a Abs. 1 „Hauptausschuss“ um eine weitere Aufgabe aus der Zuständigkeitsordnung ergänzt werden.
In der Zuständigkeitsordnung heißt es im § 3 Abs. 1: „Aufgaben und Entscheidungen, die nicht in den §§ 1 b bis 1 e aufgeführt sind, werden im Hauptausschuss beraten oder beschlossen.“ Dies kann als 19. Aufgabe in den § 8 a Abs. 1 der Hauptsatzung ergänzt werden, da die Aufgaben nicht mehr in der Zuständigkeitsordnung sondern in der Hauptsatzung geregelt werden.
Sachverhalt neu:
- Die Verwaltung empfiehlt den „Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung“ in „Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses“ umzubenennen. Durch die Einführung der Doppik ist der Begriff Jahresrechnung nicht mehr passend. Die Änderung wurde bereits in der 1. Änderung der Hauptsatzung mit Aufgenommen (siehe Anlage).
- Am 03.05.2021 hat die BALL-Fraktion einen Ergänzungsantrag zum Entwurf der Hauptsatzung gestellt (siehe Anlage). In diesem wird vorgeschlagen, den bestehenden Bau- und Umweltausschuss in zwei Ausschüsse (Bauausschuss und Umweltausschuss) aufzuteilen, da die Fraktion den jetzigen Bau- und Umweltausschuss als thematisch überlastet ansieht.
Die Verwaltung spricht sich gegen den Antrag aus. Gemäß Kommentar der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (Dehn, Wolf und Bracker, 2019) ist es generell zu empfehlen, die Anzahl der Ausschüsse überschaubar zu halten. Dies hat den Vorteil, dass Sachzusammenhänge nicht zerrissen werden; zum anderen kann auf diese Weise die Belastung der Stadtvertreter/innen in Grenzen gehalten werden.
Viele Themen, die die Umwelt betreffen sind auch im Bauausschuss zu behandeln und würden so unnötig auseinander gerissen werden.
Des Weiteren wurde bereits im Bericht des Gemeindeprüfungsamtes (GPA) für das Haushaltsjahr 2017 und 2018 auf eine Reduzierung der Ausschüsse hingewiesen. Eine Bildung eines weiteren Ausschusses würde dem entgegensprechen.
So hieß es im Bericht zum Haushaltsjahr 2017: „Die vom GPA empfohlene Zusammenlegung von Ausschüssen wurde auch in 2017 nicht vorgenommen. Nach der Kommunalwahl 2018 ist eine Zusammenlegung von Bau- und Umweltausschuss erfolgt. Wie bereits in den letzten Jahren wird daher für 2017 letztmalig eine fiktive Einsparung von Sitzungsgeldern in Höhe von rd. 1.300,- € angenommen.“
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist die Bildung eines weiteren Ausschusses nicht zu empfehlen.
So wird im Schreiben vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration zum Thema „Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen (Haushaltskonsolidierungserlass)“ zur Kosteneinsprung die Verringerung / Zusammenlegung von Ausschüssen empfohlen: „Dem Abbau der aufgelaufenen Defizite muss im Interesse der nachfolgenden Generationen weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werden… Die Kommunen müssen ihre umsichtige Haushaltspolitik fortführen. Ihre Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung sind vorrangig durch eine Begrenzung des Anstiegs der Aufwendungen im Ergebnisplan bzw. der Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit Nachdruck fortzusetzen…. Zur Verbesserung der inneren Organisation empfiehlt der Landesrechnungshof, die Zahl der Ausschüsse durch Zusammenlegung des Hauptausschusses mit dem Finanz-, Wirtschaftsförderungs-, Eingaben- und Rechnungsprüfungsausschuss, des Bauausschusses mit dem Planungs-, Umwelt- und Kleingartenausschuss sowie des Schulausschusses mit dem Kultur- und Sportausschuss zu reduzieren …..“.
Der Verwaltungsaufwand würde, für durchschnittlich jährlich 4 Sitzungen des Umweltausschusses, um mindestens 20 Arbeitsstunden ansteigen. Pro Sitzung nehmen im Durchschnitt mindestens 2 Verwaltungsmitarbeiter/innen an den Sitzungen teilnehmen. Des Weiteren ist die Vor- und Nachbereitung zu berücksichtigen. Insbesondere bei der Erstellung von Niederschriften bedarf es eines nicht unerheblichen Zeitaufwandes. Die derzeitige Personalsituation (siehe Personalbericht 2020 VO/2021-013), gerade im Bauamt, ist bereits angespannt und alle Mitarbeiter/innen ausgelastet. Es wird immer wieder auf eine nötige Senkung der Stunden des Personals im Sitzungsdienst hingewiesen, die Bildung eines weiteren Ausschusses würde dem wiedersprechen.
Zudem würden Mehrkosten durch zusätzliches Sitzungsgeld entstehen.
Die Einrichtung eines Umweltausschusses widerspricht aus Verwaltungssicht den Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung und empfiehlt stattdessen das Stattfinden zusätzlicher Termine des Bau- und Umweltausschusses, wenn der Bedarf temporär besteht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt ohne Einrichtung eines Umweltausschuss.
Die 1. Änderung der Hauptsatzung wird nach Genehmigung der Kommunalaufsicht bekanntgemacht und tritt nach der Bekanntmachung in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Bekanntmachung der Neufassung der Zuständigkeitsordnung in der Barmstedter Zeitung, diese liegen bei ca. 98 €.
Durch die Bildung eines weiteren Ausschusses würden Mehrkosten für Sitzungsgelt (Durchschnittlich 4 Sitzungen pro Jahr und einer Zusammensetzung von 7 Stadtvertreter*innen und 4 bürgerlichen Mitgliedern ca. 870,00 € pro Jahr) und der zusätzliche Verwaltungsaufwand in Form von Personal- und Sachkosten entstehen.
Würde der jetzige Bau-und Umweltausschuss eine Sitzung pro Jahr mehr tagen, um den vielseitigen Aufgaben gerecht zu werden, entstehen lediglich Mehrkosten für das Sitzungsgeld in Höhe von 217,50 €.
Anlage/n:
- 1. Änderung der Hauptsatzung
- Lesefassung der Hauptsatzung sowie der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Barmstedt
- Antrag der BALL-Fraktion _ Änderungsantrag zum Entwurf der Hauptsatzung
Umweltausschuss
- 1. Änderung der Hauptsatzung (gemäß Fraktionsantrag BALL)
- Lesefassung der Hauptsatzung sowie der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Barmstedt (gemäß Fraktionsantrag BALL)
gez. S. Werner
Büroleitender Beamter
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