Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-075  

Betreff: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, BenteBezüglich:
VO/2020-086
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
04.05.2021 
Digitale Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Verwaltung empfiehlt (Vorlage VO/2020-086) bei der Neufassung der Zuständigkeitsordnung den § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung also die Entscheidungsbefugnisse der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, aus der Hauptsatzung zu streichen und in die Zuständigkeitsordnung mit aufzunehmen. So wären Anpassungen der Wertgrenzen ohne Änderung der Hauptsatzung und damit verbundener kommunalrechtlichen Genehmigung möglich.

 

Bei einer Aufnahme der Entscheidungsbefugnisse in die Zuständigkeitsordnung muss die Hauptsatzung entsprechend geändert werden und der Absatz gestrichen werden (siehe Anlage).

 

Des Weiteren kann bei einer Änderung der Hauptsatzung der § 8 a Abs. 1 „Hauptausschuss“ um eine weiter Aufgabe aus der Zuständigkeitsordnung ergänzt werden.

In der Zuständigkeitsordnung heißt es im § 3 Abs. 1: „Aufgaben und Entscheidungen, die nicht in den §§ 1 b bis 1 e aufgeführt sind, werden im Hauptausschuss beraten oder beschlossen.“ Dies kann als 19. Aufgabe in den § 8 a Abs. 1 der Hauptsatzung ergänzt werden, da die Aufgaben nicht mehr in der Zuständigkeitsordnung sondern in der Hauptsatzung geregelt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende 1. Änderung der Hauptsatzung. Die 1. Änderung der Hauptsatzung wird nach Genehmigung der Kommunalaufsicht bekanntgemacht und tritt nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die Änderung der Hauptsatzung wird in der Barmstedter Zeitung bekanntgegeben. Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Bekanntmachung, diese liegen bei ca. 98 €.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- 1. Änderung der Hauptsatzung

- Lesefassung der Hauptsatzung sowie der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
 

 

gez. S. Werner

Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (302 KB)      
Anlage 2 2 Lesefassung der Hauptsatzung sowie der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (288 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-086   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075-1   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
/2021-075-1-1   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075-2   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt - Verwaltungsentwurf   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-086-1   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
/2020-086-1-1   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner