Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-075
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Sachverhalt:
Die Verwaltung empfiehlt (Vorlage VO/2020-086) bei der Neufassung der Zuständigkeitsordnung den § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung also die Entscheidungsbefugnisse der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, aus der Hauptsatzung zu streichen und in die Zuständigkeitsordnung mit aufzunehmen. So wären Anpassungen der Wertgrenzen ohne Änderung der Hauptsatzung und damit verbundener kommunalrechtlichen Genehmigung möglich.
Bei einer Aufnahme der Entscheidungsbefugnisse in die Zuständigkeitsordnung muss die Hauptsatzung entsprechend geändert werden und der Absatz gestrichen werden (siehe Anlage).
Des Weiteren kann bei einer Änderung der Hauptsatzung der § 8 a Abs. 1 „Hauptausschuss“ um eine weiter Aufgabe aus der Zuständigkeitsordnung ergänzt werden.
In der Zuständigkeitsordnung heißt es im § 3 Abs. 1: „Aufgaben und Entscheidungen, die nicht in den §§ 1 b bis 1 e aufgeführt sind, werden im Hauptausschuss beraten oder beschlossen.“ Dies kann als 19. Aufgabe in den § 8 a Abs. 1 der Hauptsatzung ergänzt werden, da die Aufgaben nicht mehr in der Zuständigkeitsordnung sondern in der Hauptsatzung geregelt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende 1. Änderung der Hauptsatzung. Die 1. Änderung der Hauptsatzung wird nach Genehmigung der Kommunalaufsicht bekanntgemacht und tritt nach der Bekanntmachung in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderung der Hauptsatzung wird in der Barmstedter Zeitung bekanntgegeben. Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Bekanntmachung, diese liegen bei ca. 98 €.
Anlage/n:
- 1. Änderung der Hauptsatzung
- Lesefassung der Hauptsatzung sowie der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
gez. S. Werner
Fachbereichsleitung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (302 KB) | ||||
2 | Lesefassung der Hauptsatzung sowie der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (288 KB) |
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