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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - /2020-086-1-1  

Betreff: Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, MichelleBezüglich:
VO/2020-086-1
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt, welche am 29.01.2021 in Kraft getreten ist, müssen ebenfalls Änderungen in der Zuständigkeitsordnung vorgenommen werden.

 

Es ist nicht mehr zulässig die Aufgaben sowie die Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse in der Zuständigkeitsordnung zu regeln, dies muss in der Hauptsatzung geregelt sein. Daher wurde die Hauptsatzung angepasst und die entsprechenden Passagen können aus der Zuständigkeitsordnung gestrichen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt bei der Neufassung der Zuständigkeitsordnung den § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung, also die Entscheidungsbefugnisse der Bürgermeisterin oder des rgermeisters, aus der Hauptsatzung zu streichen und in die Zuständigkeitsordnung mit aufzunehmen (siehe Anlange Neufassung der Zuständigkeitsordnung § 1). So wären Anpassungen der Wertgrenzen ohne Änderung der Hauptsatzung und damit verbundener kommunalrechtlichen Genehmigung möglich.

 

In den Sitzungen des Hauptausschusses vom 04.05.2021 und vom 01.06.2021 wurde die Vorlage zur Neufassung der Zuständigkeitsordnung zunächst zurückgestellt, da zunächst ein Grundsatzbeschluss über die Einrichtung eines neuen Ausschusses für Umwelt-Themen gefasst werden sollte. Am 01.06.2021 wurde folgender Grundsatzbeschluss gefasst:

 

1. Als neuer ständiger Ausschuss wird ein Umweltausschuss, mit ggf. geändertem Namen, eingerichtet. Dieser behandelt unter anderen Themen des Umwelt- und Immissionsschutzes, des Klimaschutzes, des Baum-, Landschafts-, Natur- und Gewässerschutzes, mit einer Zusammensetzung wie andere regelmäßige Ausschüsse.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden angepassten Entwurf zur anstehenden Änderung der Hauptsatzung sowie der Zuständigkeitsordnung vorzulegen. Insbesondere sollen in diesem Entwurf die Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltausschusses, auch in Abgrenzung des Bauausschusses, beschrieben sein.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.08.2021. Wurde über die Namen und die genauen Aufgaben der Ausschüsse beraten. Hier wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dass der Bauausschuss (gemäß Zuständigkeitsordnung) im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, über folgendes entscheidet:

  1. Entscheidungen über Ausnahmen und Dispense nach § 31 BauGB von den Festsetzungen in Bebauungsplänen.
  2. Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Satzungen nach dem Baugesetzbuch (§ 172 BauGB) und nach der Landesbauordnung (§ 84 LBO SH).
  3. Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren.
  4. Einschalten von Fachleuten zur Vorbereitung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Fallstudien zu städtebaulich bedeutenden Quartieren.
  5. Vorberatung für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung
  6. Beteiligung bei der Bebauung von städtischen Grundstücken.
  7. Erlass von Stellplatzsatzungen im Sinne des BauGB.
  8. Stellungnahme der Stadt Barmstedt zum Entwurf überörtlicher Planungen, wie z.B.

-       Landesentwicklungsplanung

-       Regionalplanung

-       regionalen Nahverkehrsplan Kreis Pinneberg

-       Planung anderer Gemeinden mit überörtlicher Bedeutung

-       Naturdenkmalverordnung

  1. Verwendung freier Mittel von Dritten.

Der Hauptausschuss beschließt, dass der Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz (gemäß Zuständigkeitsordnung) im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, über folgendes entscheidet:

  1. Entscheidungen zu Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Immissionsschutzes außerhalb der Verfahren nach dem BauGB.
  2. Einschalten von Fachleuten zur Beratung bei umweltrelevanten Themen.
  3. Vorberatung für die Flächennutzungs-, Bauleit- und Grünordnungsplanung im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange.
  4. Entscheidungen bei Maßnahmen im Bereich öffentlicher Park-, Wald- und sonstigen Grünanlagen sowie Regenrückhaltebecken.
  5. Stellungnahme der Stadt zu Planfeststellungsverfahren und zum Entwurf überörtlicher Planungen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
  6. Planung und Bereitstellung von Ökokontenflächen.
  7. Verwendung freier Mittel von Dritten.

 

Die Beschlüsse aus dem Hauptausschuss vom 03.08.2021 wurden in die Zuständigkeitsordnung mit aufgenommen. Wesentliche Neuerungen sind in der Synopse der Zuständigkeitsordnung gelb markiert. Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 8 a Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsordnung vom 14.05.2018 mit ihrer 1. Änderungssatzung vom 01.08.2019 und 2. Änderungssatzung vom 25.03.2020 außer Kraft.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Bekanntmachung der Neufassung der Zuständigkeitsordnung in der Barmstedter Zeitung, diese liegen bei ca. 98,- €.


Anlage/n:

- Synopse der Zuständigkeitsordnungen

- Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt

 

 

 

 

gez. Werner

roleitender Beamter

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (328 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (258 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-086   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075-1   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
/2021-075-1-1   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-075-2   Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt - Verwaltungsentwurf   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-086-1   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
/2020-086-1-1   Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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