Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-035-2
|
|
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat alle Heimatgemeinden der auswärtigen Schülerinnen und Schüler, die derzeit die GSS und das Gymnasium besuchen, angeschrieben.
Die offiziellen Rückmeldungen der angeschriebenen Kommunen werden in diese Vorlage eingefügt, sobald sie vorliegen.
Rückmeldungen:
Die Rückmeldungen der angeschriebenen Kommunen werden in die Vorlage eingefügt, sobald sie eingehen.
- Stadt Uetersen (Schreiben vom 20.05.2021 / Eingang am 26.05.2021)
Beratung im Bildungsausschuss am 19.08.2021 vorgesehen.
- Stadt Pinneberg (Email vom 31.05.2021)
Keine Übernahme für die entsprechenden Unterstützungsleistungen
- Amt Elmshorn- Land (Email vom 02.06.2021)
Keine Übernahme der Gemeinden Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek und Seeth-Ekholt für die entsprechenden Unterstützungsleistungen
- Amt Bad-Bramstedt-Land für die Gemeinde Hagen (Schreiben vom 09.06.2021/Eingang am 10.06.2021)
Übernahme der Unterstützungsleistung für eine/n Schüler/in per Einzelfallentscheidung, Beratung neben der Einzelfallentscheidung in nächsten Ausschuss
Die in der Stadtvertretung am 30.03.2021 gefassten Beschlüsse sollten nach Auffassung der Verwaltung im unten aufgeführten Umfang (siehe Beschlussvorschlag) ergänzt, bzw. konkretisiert werden, um Unklarheiten zu beseitigen.
Der im Beschluss Nr. 8 bezeichnete Mietkauf sollte als Ratenkauf betitelt werden. Ratenzahlungen werden gemäß dem Beschluss Nr. 9 für einen Zeitraum bis vier Jahren gewährt. Der Zuschuss für das iPad in Höhe von 100,00 € zum Ratenkauf soll sicherlich noch um den Zuschuss für Geschwisterkinder in Höhe von 125,00 € ergänzt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt sowie der aktuellen Beschlusslage, folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt eine Bezuschussung für den Ratenkauf eines Gerätes in Höhe von 100,00 Euro und eine Bezuschussung für den Ratenkauf in Höhe von 125,00 Euro für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss Nr. 8 aus der Sitzung der Stadtvertretung am 30.03.2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen sind in den vorrangegangen Sitzungen thematisiert worden.
Anlage/n:
- Schreiben der Stadt Uetersen vom 20.05.2021 (nichtöffentlich)
- Stellungnahme der Stadt Pinneberg vom 31.05.2021 (nichtöffentlich)
- Stellungnahme Amt Elmshorn- Land vom 02.06.2021 (nichtöffentlich)
- Schreiben des Amtes Bad Bramstedt- Land vom 09.06.2021 (nichtöffentlich)
gez. Werner
Fachbereichsleitung
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76