Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-035
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Sachverhalt:
Diese Vorlage bezieht sich auf die Vorlage VO/2020-174-1 und die Vorlage VO/2020-438 in der viele Details zum Hintergrund sowie alte Berechnungsmodelle für entstehende Kosten enthalten sind.
Das CFvW Gymnasium hat in der Schulkonferenz am 25.02.2021 einen Grundsatzbeschluss gefasst: Im Schuljahr 2021/2022 wird das Gymnasium mit der Einführung der elternfinanzierten iPads für die Schülerinnen und Schüler (SuS) des sogenannten E-Jahrgangs starten. Weiter sollen Zug um Zug alle Jahrgänge nach folgendem Modell ausgestattet werden:
Schuljahr | Ausstattungsjahrgang | iPad Jahrgänge insgesamt |
2021/2022 | E | E |
2022/2023 | 7 und E | 7, E, Q1 |
2023/2024 | 7 und E | 7, 8, E, Q1, Q2 |
2024/2025 | 7, 10 und E | 7, 8, 9, 10, E, Q1, Q2 |
Erläuterungen der Jahrgänge: E= 11. Jahrgang, Q1= 12. Jahrgang, Q2= 13. Jahrgang
Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 29.09.2020 grundsätzlich die Einführung von elternfinanzierten schülereigenen Geräten beschlossen. Des Weiteren wurde über die Beschaffung in drei Modellvarianten entschieden - Erwerb über eine Finanzierung, Erwerb per Sofortkauf oder über ein Leihmodell. Die Stadtvertretung hat für die Möglichkeit, dass ein iPad vom Schulträger geliehen werden kann (Leihmodell), eine Benutzungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro beschlossen. Eltern, die dem Grunde nach zum Personenkreis der Empfänger von BuT-Mitteln (Bildung und Teilhabe - Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlagsempfänger) gehören, werden von der Zahlungspflicht befreit.
Das Gymnasium hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass es der Benutzungsgebühr von 5,00 Euro kritisch gegenüber steht. Derzeit ist der Erwerb über das Leihmodell für alle Eltern möglich.
Es ist schwer, die Eltern für eine Finanzierung oder einen Sofortkauf zu begeistern, wenn zeitgleich eine günstige Leihmöglichkeit besteht. Die Benutzungsgebühr für die Leihe ist nicht Kostendeckend. Es wird die Gefahr gesehen, dass sich die meisten Eltern für das Leihmodell entscheiden. Der Stadt entstehen durch die nicht kostendeckende Gebühr hohe Kosten, die mittelfristig die Beibehaltung der Gebührenhöhe von 5,00 Euro nicht ermöglicht. Es würde durch eine Anpassung der Benutzungsgebühr eine Ungleichbehandlung der Jahrgänge in der Einführungszeit der 1:1 Ausstattung entstehen.
Zu der Thematik hat sich am 15.02.2021 eine Arbeitsgruppe beraten. Die Schule hat die Problematik erklärt. Weitere Ideen der Fraktionen wurden eingeholt.
Unter anderem wurde angeregt, ein weiteres Leihmodell mit höherer Benutzungsgebühr einzuführen, da die 5,00 Euro weit unter den Kosten der Finanzierungsmöglichkeit liegen und daher eine Finanzierung oder der Sofortkauf nicht attraktiv genug ist. Weiter wurde angeregt, den Sofortkauf zu bezuschussen (Vorschlag 50,00 Euro), um dadurch eine Unterstützung für Alle zu gewährleisten.
Eine Kostenberechnung für beide weiterführenden Schulen ist als Anlage beigefügt.
Sie beinhaltet aktuell angefragte Kosten. Die Geräte, die für das Leihmodell beschafft werden, sollen durch die Kommunitumlage finanziert werden. Die Kosten der Umlagegebühr i.H.v. 129,60 Euro plus Verwaltungskosten i.H.v. 48,00 Euro und Apps i.H.v. 50,00 Euro werden jährlich anfallen.
Bei der Entscheidung über die Modellvarianten der 1:1 Ausstattung ist es erforderlich, dass eine langfristig tragbare, sozial gerechte und für die Stadt finanzierbare Lösung gefunden werden muss. Beachtet werden sollte weiterhin, dass eine verwaltungsseitige Bearbeitung der Leimodell-Fälle oder Bezuschussung einen nicht unerheblichen Personalbedarf mit sich bringt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Die Schülervertretung wurde eingebunden.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. §1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung. .
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
Die Stadtvertretung beschließt:
- Der Beschluss vom 29.09.2020 über eine Leihgebühr von 5,00 Euro wird aufgehoben.
- Eine Benutzungsgebühr (Leihgebühr) wird auf xx Euro festgesetzt / nicht festgesetzt.
- Eine Bezuschussung für die Elternfinanzierten Geräten wird in Höhe von xx Euro festgesetzt / nicht festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Kostenaufstellung
Anlage/n:
Kostenberechnung 1:1 Ausstattung (Stand 11.03.2021)
CDU Antrag- iPad Bezuschussung
NEU 12.03.21 - CDU Antrag iPad-Bezuschussung
gez. Werner
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | CDU Antrag iPad-Bezuschussung (294 KB) | |||
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2 | Kostenberechnung 1:1 Ausstattung (273 KB) | |||
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3 | NEU 12.03.21 - CDU Antrag iPad-Bezuschussung (309 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
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