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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-174-1  

Betreff: Digitalisierung der Schulen - Sachstand und Konzept für Schülergeräte
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Welp, TheklaBezüglich:
VO/2020-174
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
29.09.2020 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Diese Vorlage bezieht sich auf die Vorlage VO/2020-174, in der viele Details zum Hintergrund etc. sowie Berechnungsmodelle für entstehende Kosten enthalten sind.

 

Am 29.08.2020 beschloss der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport die Einführung von Endgeräten für SchülerInnen auf einer 1:1 Ebene (jede*r Schüler*in hat ein festes Gerät) vorerst testweise für einen Jahrgang pro Schule mit anschließender Evaluation. Neben den Möglichkeiten, dass Eltern die Geräte kaufen oder finanzieren, wurde ein Leihmodell beschlossen (Schulträger beschafft und stellt gegen Gebühr von 5,00 Euro zur Verfügung).

Es wurde in der Kostenberechnung von einer Nutzungsdauer der iPads von ca. vier Jahren ausgegangen. Diese könnte gemäß IT Dienstleistern (Gesellschaft für digitale Bildung, JessenLenz) auch max. fünf Jahre betragen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt ein Modell zur Unterstützung von finanzschwachen Familien zu erarbeiten und den Sachverhalt weiter zu prüfen. Die Ergebnisse finden Sie im Folgenden:

 

A: Umgang mit finanzschwachen Familien und Geschwisterrabatte, Vorschlag des Sozialamts

 

iPad-Leihgeräte:

Für die I-Pad-Leihgeräte wurde vom Ausschuss vorgeschlagen eine monatliche Gebühr in Höhe von 5,00 € zu erheben.

 

Im Rahmen der Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) werden Leistungsberechtigten jährlich 150,00€ für Schulausstattung zur Verfügung gestellt. Kosten für I-Pads gehören nicht dazu. Eine zusätzliche Kostenübernahme im Rahmen der BuT-Leistungen kann nicht erfolgen.

 

Um die Eltern bei den laufenden Schulkosten zu entlasten, stellt sich die Frage, welcher Personenkreis in den Genuss der Entlastung kommen sollte.

 

Grundsätzlich wird vorgeschlagen zum einen  Eltern, die dem Grunde nach zum Personenkreis der Empfänger von BuT-Mitteln (Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlagsempfänger) gehören, von den Leihgebühren zu befreien.

 

Außerdem hat der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport die Empfehlung ausgesprochen, eine Geschwisterermäßigung einzuführen.

Hiernach fallen 100 % der Leihgebühren für das erste Leihgerät für einen Schüler an Barmstedter Schulen an. Für das zweite Leihgerät eines Schülers an Barmstedter Schulen erfolgt eine Ermäßigung in Höhe von 25 % und für alle weiteren Leihgeräte für Schüler an Barmstedter Schulen erfolgen Ermäßigungen in Höhe von je 50 %.

 

iPad-Kauf:

Beim I-Pad-Kauf sollte auf eine Ermäßigung verzichtet werden.

 

B: Rechtliche Prüfung der unterschiedlichen Szenarien zur Beschaffung von Geräten für die 1:1 Verwendung

 

 Im Nachgang zur Sitzung hat die Verwaltung die unterschiedlichen Szenarien weiter beleuchtet und geprüft. Dabei sind Bedenken zum Anbieten eines Leihmodells aufgekommen, die leider bis zur Erstellung der Vorlage nicht vollkommen ausgeräumt werden konnten. Wir arbeiten intensiv an neuen Erkenntnissen, die bei der Sitzung der Stadtvertretung am 29.08. vorgestellt werden können.

So wird derzeit noch geprüft inwieweit die zur Verfügungstellung von Geräten für SchülerInnen steuerrechtliche und wettbewerbsrechtliche Hürden birgt. So kann es sein, dass die Stadt Barmstedt die Einnahmen nach zwei Jahren versteuern müsste. Weiter ist zu prüfen, ob wir als Schulträger Gefahr laufen uns wegen Wettbewerbsverzerrung angreifbar zu machen, da die Geräte unter dem Marktpreis zur Verfügung gestellt werden. Diese Bedenken wurden bereits teilweise ausgeräumt, allerdings ist noch eine abschließende Prüfung notwendig.

 

Recherchen haben ergeben, dass andere Schulträger die Bezuschussung von Geräten in der Regel anders lösen:

Die Eltern beschaffen die Geräte über einen vorher vom Schulträger per Vergabe festgelegten Dienstleister. Der Schulträger bestimmt einen Betrag x mit dem jedes Gerät (iPad) bezuschusst wird und für welche Gruppen (Geschwisterkinder, finanzschwache Familien etc.) dies gilt und der beim Dienstleister festgelegte Preis ist um diesen Betrag reduziert. Diese Reduzierung gilt sowohl beim Sofortkauf als auch bei Finanzierungsmodellen.

Geräte für Familien, die aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz leistungsberechtigt sind, könnten weiterhin Leihgeräte zur Verfügung gestellt bekommen ohne Erhebung einer Gebühr und je nach rechtlicher Lage ggf. über den Förderverein der Schule statt über den Schulträger.

 

Allgemeine Informationen:

Unabhängig vom Beschaffungsmodell ist es essentiell, dass die Geräte zentral beschafft werden und vom IT Dienstleister des Schulträgers bzw. den Schulen direkt verwaltet werden können. Nur so ist eine komfortable Nutzung im Unterricht möglich (Classroommanagement etc.) und nur so können Apps, Schulbuchlizenzen etc. für den Unterricht zentral beschafft und aufgespielt werden können.

 

Die tatsächliche Einführung von Schülergeräten in einer 1:1 Ausstattung ist vorbehaltlich eines positiven Schulkonferenzbeschlusses. Dort wird auch festgelegt welcher Jahrgang in der Testphase 2021 ausgestattet werden soll.

 

 

C. Beschluss aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

 

  1. Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt die grundsätzliche Einführung von   elternfinanzierten / schülereigenen Geräten zum Schuljahr 2021/2022, für je einen Jahrgang pro Schule.

 

  1. Den Eltern werden drei Modelle zur Beschaffung angeboten – der Erwerb über eine Finanzierung oder per Sofortkauf, sowie die Möglichkeit die Geräte zu leihen. Die Leihgebühr beträgt 5,00 Euro.

 

  1. Die Ermäßigung für Geschwisterkinder soll 25% für das 2. Kind und 50% für das 3. sowie alle weiteren Kinder betragen

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form einkommensschwache Eltern von den Leihgebühren befreit bzw. teilweise befreit werden können.

 

  1. Für alle anderen Jahrgänge wird die Lösung mit Koffergeräten umgesetzt.

 

Ergänzung der Verwaltung:

In dem oben dargelegten Beschluss wird die Einführung von elternfinanzierten / schülereigenen Geräten zum Schuljahr 2021/2022 für je einen Jahrgang beschlossen. Im Anschluss an diese Einführung soll eine Evaluation durch die Schulen und den Schulträger stattfinden. Die genauen Kriterien sind noch festzulegen, es könnte beispielsweise die tatsächliche pädagogische Nutzung, die Zufriedenheit von SchülerInnen, Lehrkräften und Eltern mit dem Einsatz sowie technische Ausfallzeiten, Herausforderungen und auch Verwaltungsaufwand evaluiert werden.

 

Ziel der Schulen ist es derzeit im Anschluss an den Pilotjahrgang und je nach Ergebnis der Evaluation weitere Jahrgänge nach diesem Modell auszustatten. Dies ist bei der Kostenplanung zu berücksichtigen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Die Schülervertretung des Gymnasiums wurde am 21.09.2020 eingebunden.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. §1c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Dem Beschluss aus dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wird vorbehaltlich der Ausräumung der rechtlichen Bedenken zum Leihmodell zugestimmt. Sollte wider Erwarten ein Leihmodell rechtlich nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten die 1:1 Ausstattung mit alternativen Modellen voranzutreiben. Die dem Schulträger entstehenden Kosten orientieren sich dabei an den Kosten die für die Einführung des Leihmodells eingeplant sind.

 

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Unterstützung von Familien, die aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz leistungsberechtigt sind, wird zugestimmt.

 

Der Ergänzung der Verwaltung, dass vorbehaltlich einer erfolgreichen Evaluation des Pilotjahrgangs weitere Jahrgänge nach dem beschlossenen Modell ausgestattet werden, wird zugestimmt. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:


s. Kostenaufstellung im Anhang der Vorlage VO/2020-174
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine

 

gez. Werner

 

Stammbaum:
VO/2020-174   Digitalisierung der Schulen - Sachstand und Konzept für Schülergeräte   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-174-1   Digitalisierung der Schulen - Sachstand und Konzept für Schülergeräte   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-035   Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-035-1   Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-   FB 100 Steuerung und Marketing   Mitteilungsvorlage Barmstedt
VO/2021-035-2   Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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